Ist der Hausbesitzer verpflichtet, die Tür zum Innenhof zu reparieren?

Wirtschaft
Julia Fritz am KURIER Wohntelefon

Die Türe zum Innenhof schließt nicht. Muss der Eigentümer sie reparieren? Ein Rechtsanwalt klärt auf.

Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen.
Termin: Jeden zweiten Montag ist unser KURIER-Wohntelefon für Sie erreichbar. 

Der nächste Termin ist übrigens am 25. November 2024, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an immo@kurier.at.

Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um eine Türe in den Hof eines Mehrfamilienhauses geht, die nicht mehr schließt.

FRAGE: Die Hoftüre in unserem Altbau ist defekt, eine Angel ist gebrochen. Nun kann man die Türe nicht mehr schließen, es zieht ins Stiegenhaus. Wie kann man den Eigentümer dazu bringen, die Türe zu reparieren?

Am Wohntelefon gab diesmal Rechtsanwältin Julia Fritz von PHH Rechtsanwälte Auskunft. Sie hat folgende Rechtsantwort:

ANTWORT: Hier sind mehrere Schritte erforderlich. Zunächst ist der Eigentümer schriftlich über den Schaden an der Tür und die daraus resultierenden Folgen (Zugluft im Stiegenhaus) zu informieren. Ein formelles Schreiben per Einschreiben schafft eine klare Dokumentation.
 

KURIER/Kuriermontage:E.Jahner,Jeff Mangione,Franz Gruber

Julia Fritz ist Rechtsanwältin bei PHH Rechtsanwälte

 Der Eigentümer ist zur Reparatur  unter Setzung einer angemessenen Frist aufzufordern,  um auf das Anliegen zu reagieren oder Maßnahmen zu ergreifen. Grundsätzlich gilt, dass der Eigentümer verpflichtet ist, die Sicherheit und Funktionalität des Gebäudes zu gewährleisten.

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Eine defekte Tür könnte das Risiko erhöhen, dass Unbefugte Zutritt zum Gebäude haben oder es zu weiteren Schäden kommt. Sollte es zu keiner zeitnahen Reparatur kommen und die Situation anhaltend die Wohnqualität beeinträchtigen, könnte man eine Mietminderung in Erwägung ziehen. Falls eine Hausverwaltung involviert ist, sollte man auch diese kontaktieren, um die Reparatur zu veranlassen.
 

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Source:: Kurier.at – Wirtschaft

      

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