Causa Buwog: OGH will im März über Grasser-Schuldspruch entscheiden

Politik

Ende März, spätestens aber in der Karwoche, will der Oberste Gerichtshof über die Rechtsmittel von Karl-Heinz Grasser, Walter Meischberger und Peter Hochegger verhandeln.

Mehr als vier Jahre ist es her, dass Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und weitere Angeklagte, darunter die Lobbyisten Walter Meischberger und Peter Hochegger, am Straflandesgericht in Wien in der Buwog-Causa schuldig gesprochen wurden. Gegen die Urteile in erster Instanz legten sie Rechtsmittel ein – und damit will sich der Oberste Gerichtshof (OGH) nun an mehreren Terminen Ende März befassen, wie der Standard berichtet. 

Demnach sei der Gerichtstag für den 20., 21., 24. und 25. März 2025 anberaumt worden. Sollten die Verteidiger „triftige Gründe“ gegen die vorgeschlagene Termine vorbringen, dann stünden in der Karwoche Ersatztermine zur Verfügung – verhandelt würde dann von 14. bis 17. April. 

In der Korruptionscausa wurde sieben Jahre lang ermittelt, bevor im Dezember 2017 die Hauptverhandlung unter dem Vorsitz von Richterin Marion Hohenecker startete. Nach 168 Verhandlungstagen fielen dann am 4. Dezember 2020 die Urteile. Grasser wurde zu acht Jahren Haft verurteilt, Meischberger zu sieben, Hochegger zu sechs.

Mögliche Wiederholung

Die Beschuldigten legten Nichtigkeitsbeschwerde bzw. Berufung ein, damit kam die Causa zum OGH. Der Gerichtshof wird von der Generalprokuratur beraten – und diese empfahl in ihrem Croquis im Mai 2024, im Wesentlichen die Schuldsprüche zu bestätigen. 

Bis auf einige Ausnahmen: So solle etwa Grassers Schuldspruch in Bezug auf die Beteiligung auf eine Beweismittelfälschung aufgehoben werden. Folgt der OGH der Empfehlung, dann könnten einige kleinere Verfahrensstränge wiederholt werden. 

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Source:: Kurier.at – Politik

      

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