Daten-Sicherstellung im Kanzleramt: OLG gibt WKStA recht

Politik

Die Republik hatte sich gegen Auswertung der E-Mails aller Mitarbeiter gewehrt.

Das Oberlandesgericht hat die Daten-Sicherstellung im Bundeskanzleramt für rechtens befunden. Das Kanzleramt hatte sich mit Unterstützung des obersten Anwalts der Republik, Wolfgang Peschorn, gegen die Auswertung der Mails aller Mitarbeiter durch die Justiz gewehrt.

Grund für den Rechtsstreit ist eine Sicherstellungsanordnung vom 16. August 2022. Mit dieser will die WKStA „eMail-Postfächer, eOffice-Dokumente, persönlich zugeordnete Laufwerke und Backups“ von Dutzenden Mitarbeitern des Bundeskanzleramts aus der Ära Sebastian Kurz (ÖVP) konfiszieren. Im Visier der Ermittler sind ehemalige, aber nicht namentlich genannte Kurz-Mitarbeiter in den Bereichen „Öffentlichkeitsarbeit, Informationstätigkeit der Bundesregierung und Kabinett“.

Laut WKStA sollen leitende Kurz-Mitarbeiter in der Causa Beinschab-Umfragen eMails (siehe rechts) gelöscht haben. Die Ermittler setzen offenbar darauf, dass man die Daten entweder wiederherstellen oder auf der Empfängerseite noch auffinden kann.

➤ Mehr zum Thema: ÖVP-Ermittlungen: Neues Match um Mails aus Kurz-Büro

Einspruch auf Rechtsverletzung

Trotzdem hatte die WKStA vom Bundeskanzleramt aber keine Daten erhalten, weil sich die Finanzprokuratur rund um Präsident Wolfgang Peschorn querlegt. Dieser hat einen Einspruch auf Rechtsverletzung eingebracht.

Er argumentiert, dass die Anordnung „nicht ausreichend konkret beschreibe, welche körperlichen oder elektronischen Gegenstände bzw. Dokumente von welchen Personen an welchen Orten und mit welchem Inhalt (…) sicherzustellen seien“. Deshalb sei die Sicherstellungsanordnung unzulässig.

Der Ball liegt derzeit beim Oberlandesgericht Wien, das sich mit einer Beschwerde der Finanzprokuratur befassen muss. In erster Instanz wurde die Beschwerde Peschorns abgewiesen.

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Source:: Kurier.at – Politik

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