Debatte um Rechte bei Handyabnahme: Jetzt könnte das Höchstgericht Fakten schaffen

Politik

Handyabnahme, Asylberatung, ORF-Gesetz. Höchstrichter greifen nach der Sommerpause gleich mehrere heiße Eisen an.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) meldet sich am Montag aus der Sommerpause zurück. Für die kommenden Wochen hat sich Präsident Christoph Grabenwarter mit seinen 13 Höchstrichtern gleich mehrere Themen vorgenommen, die zuletzt heiß diskutiert wurden. 

Ihre Entscheidungen werden mit Spannung erwartet, denn es gilt: Kippt der VfGH ein Gesetz, dann wird die Regierung zum Handeln gezwungen: Sie muss dann neue Regeln schaffen. Und das ausgerechnet in ihrem letzten Jahr als Koalition, bevor die Nationalratswahl stattfindet. 

Der KURIER gibt einen Überblick: 

1. Handysicherstellung

Ein Kärntner Geschäftsmann hat mit einem Individualantrag ein Thema vor den VfGH gebracht, der insbesondere der ÖVP – die selbst davon betroffen ist – ein besonderes Anliegen ist: die Beschuldigtenrechte bzw. ein vermeintlicher Mangel ebendieser bei der Handysicherstellung. 

Im Juni gab es dazu eine öffentliche Verhandlung beim VfGH – und die Höchstrichter ließen mit ihren Fragen durchblicken, dass sie der jetzigen Praxis skeptisch gegenüberstehen. Nach langer Einführung in die Grundlagen der IT-Forensik und angesichts des schier grenzenlosen Datenschatzes, der dabei gehoben wird, meinte Höchstrichter Christoph Herbst gegenüber einer Beamtin aus dem Kanzleramt, ob sie denn nicht glaube, dass es dafür präzisere Regeln braucht. 

➤ Lesen Sie mehr: Höchstgericht: „Glauben Sie nicht, dass es für Handys präzise Regeln braucht?“

In den kommenden Wochen werden die Höchstrichter nun darüber beraten, was sie bei der Verhandlung erfahren haben. Ob dann auch gleich eine Entscheidung gefällt wird, ist offen. 

Die Regierung wartet jedenfalls gespannt auf das Ergebnis: Sollte der VfGH die jetzige Regelung kippen, muss ein neues Gesetz mit besseren Regeln her. 

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ÖVP-Verfassungsministerin Karoline Edtstadler fordert schon länger eine Stärkung der Beschuldigtenrechte. Im KURIER-Sommerinterview sagte sie, dass sie die Regeln ändern will – unabhängig davon, wie der VfGH entscheidet. 

2. Covid-Finanzierungsagentur

Ebenfalls im Juni gab es eine öffentliche Verhandlung zur Cofag – einer Agentur, die 2020 eingerichtet wurde, um Unternehmen zu unterstützen, die unter den Covid-Lockdowns gelitten hatten. Aus Sicht des VfGH ist es fraglich, ob die Vergabe der rund 19 Milliarden Euro zulässig war und hat von sich aus ein Gesetzesprüfungsverfahren eingeleitet. 

Auch dieses Thema hat politische Brisanz: Der Rechnungshof hat die Cofag heftig kritisiert, und auch die VfGH-Richter haben bei der Verhandlung schon erahnen lassen, dass das Konzept hinkt.  Höchstricher Johannes Schnizer fragte etwa: „Wie kommt man auf die Idee, dass es dem Staat freisteht, einem Dritten so viel Geld zu geben, ohne dass es eine öffentliche Verwaltung mit entsprechender Kontrolle gibt?“

➤ Der KURIER berichtete: VfGH zerpflückt Coronahilfen: Milliarden an Steuergeld, aber wo bleibt die Kontrolle?

ÖVP-Finanzminister Magnus Brunner hat inzwischen angekündigt, dass die Cofag abgewickelt werde. Ein Konzept soll bis Ende September stehen (mehr dazu). 

3. Asylbetreuung

Die dritte öffentliche Verhandlung im Juni drehte sich um die Bundesbetreuungsagentur (kurz: BBU), die abgelehnte Asylwerber im Instanzenzug rechtlich berät. Eine Aufgabe, die zuvor NGOs erledigt haben und die seit 2019 in staatlicher Hand ist. Die BBU wurde während der türkis-blauen Regierungszeit unter Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) eingerichtet. 

Es stellte sich die Frage: Wie unabhängig kann eine Beratung sein, wenn das Innenministerium den Geschäftsführer und das Justizministerium den Bereichsleiter stellt?

➤  Darum …read more

Source:: Kurier.at – Politik

      

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