Eltern sollen kooperieren – oder bis zu 2.500 Euro Strafe zahlen

Politik

Es ist eine Klage, die schon lange aus vielen Schulen zu hören ist: Jugendliche, nicht nur mit Migrationshintergrund, die durch grobes Fehlverhalten wie Mobbing bis hin zu Gewalteskalation den Unterricht fast unmöglich machen. Bisher blieb dann oft auch ein Anruf bei den Eltern mit der Bitte um ein klärendes Gespräch erfolglos – niemand kann Erziehungsberechtigte zwingen, in der Schule zu erscheinen.

Der Ruf nach Sanktionsmöglichkeiten wurde jetzt gehört: In Niederösterreich können Eltern von Kindergarten-Kindern ab Herbst sanktioniert werden, wenn sie ihre Mitwirkungspflicht nicht wahrnehmen.

Beschlossen wurde ein stufenweiser Prozess: Wenn die Kinder Fehlverhalten zeigen, suchen die Pädagogen zuerst den Kontakt zu den Eltern. Wenn die Eltern sich weigern, an der Erziehung und Bildung ihrer Kinder mitzuwirken, können die Pädagogen die Eltern zu einem verpflichtenden Elterngespräch vorladen. Verweigern die Eltern auch das, ist eine Verwaltungsstrafe von bis zu 2.500 Euro möglich.

Arbeitsgespräch zwischen Mikl-Leitner und Wiederkehr

Am Freitag trafen einander Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner, Bildungslandesrätin Christiane Teschl-Hofmeister (beide ÖVP) und Bildungsminister Christoph Wiederkehr (Neos) zu einem Arbeitsgespräch. Nicht nur aus Niederösterreich kommt der Wunsch, diese Mitwirkungspflicht der Eltern auch an Schulen zu verankern.

Tatsächlich gibt es einen entsprechenden Passus im türkis-rot-pinken Pakt: „Wir haben uns im Regierungsprogramm auf eine Mitwirkungspflicht der Eltern verständigt – anderenfalls droht ein stufenweiser Sanktionsmechanismus, der Verwaltungsstrafen als Ultima Ratio vorsieht“, erklärte Wiederkehr nach dem Treffen. „Eltern tragen Verantwortung für ihre Kinder, ich erwarte, dass sie sich am Schulleben ihrer Kinder auch beteiligen. Es ist eine Elternpflicht, mit dem Lehrpersonal auch zu sprechen. Im Sinne einer guten Bildung halte ich eine solche Mitwirkungspflicht für notwendig. Wir arbeiten bereits im Ministerium daran, die gesetzliche Grundlage auszuarbeiten.“

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Mitwirkungspflicht

Sowohl im Kindergarten als auch im Schulbereich sei klar, dass die Eltern die Lehrer bei ihrer Arbeit bestmöglich unterstützen müssen, heißt es aus St. Pölten. Nötig sei also eine enge Zusammenarbeit zwischen Kindern, Eltern und Erziehungseinrichtung.

Fehlende Deutschkenntnisse der Eltern sei kein Hindernis, heißt es weiter, denn in der Praxis würden regelmäßig Vertrauenspersonen hinzugezogen, die sprachlich unterstützen können. Somit entbinde eine Sprachbarriere die Eltern nicht von ihrer Mitwirkungspflicht. Diese Regelung sei, so Mikl-Leitner, ein „wichtiger Baustein im Kampf gegen Integrationsverweigerung. Es kann nicht sein, dass integrationsunwillige Eltern die Regeln unserer Gesellschaft ablehnen und wir keine Handhabe dagegen haben.“ Mit dieser Initiative wolle man den Druck auf integrationsunwillige Eltern erhöhen, aber auch Pädagogen in ihrer täglichen Arbeit stärken.

Teschl-Hofmeister: „Es geht um ein gutes Schulklima, um die Rechte der Lehrkräfte und darum, dass Integration in unserem Land auch tatsächlich gelebt wird.“ Niederösterreich setze damit ein Zeichen, „dass wir an der Seite der Schüler sowie der Pädagogen stehen – mit konkreten Maßnahmen, die den Schulalltag nachhaltig verbessern und ein respektvolles, förderndes Miteinander ermöglichen.“

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Source:: Kurier.at – Politik

      

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