Stefan, Graf und Nemeth weisen „jegliche Unterstellung einer
nationalsozialistischen Gesinnung“ zurück.
Die FPÖ hat die Teilnahme von Mitgliedern an einem Begräbnis gerechtfertigt, bei dem auch ein von der der Schutzstaffel SS der Nationalsozialisten verwendetes Lied gesungen worden war. „Jegliche Unterstellung einer nationalsozialistischen Gesinnung“ weise man „entschieden und auf das Schärfste zurück“, hieß es in einer Aussendung am Dienstag. Das Lied „Wenn alle untreu werden“ sei in der 1814 getexteten Form gesungen worden, die auch bei anderen Verbindungen verbreitet sei.
Unmittelbar vor der Nationalratswahl sei versucht worden, die Teilnahme von drei freiheitlichen Kandidaten an der Beerdigung und das in diesem Rahmen gesungene Lied „zu skandalisieren“, beschwerte sich die betroffenen Abgeordneten Harald Stefan, Martin Graf sowie Klubdirektor Norbert Nemeth in einer gemeinsamen Aussendung. Das Lied mit dem verwendeten, ursprünglichen Text befinde sich im „Allgemeinen Deutschen Kommersbuch“, dem im deutschen Sprachraum am häufigsten aufgelegten Liederbuch.
Nicht die SS-Version
Im Gegensatz zu der „von der SS missbrauchten Version“ beinhalte das bei dem Begräbnis gesungene nicht drei, sondern vier Strophen, die allesamt gesungen worden waren. „Die Behauptung, man habe nicht die Version von Max von Schenkendorf gesungen beziehungsweise die gesungene Version sei eine (bewusst) von der SS abgewandelte Version, ist eine ebenso infame wie falsche Behauptung.“ Vor Ort sei explizit angekündigt worden, man singe „auf ausdrücklichen Wunsch des Verstorbenen“ das Lied aus 1814.
„Tabubruch“
Die betroffenen FPÖ-Mitglieder sehen daher allfälligen Ermittlungen aufgrund einer „politisch motivierten Anzeige gelassen entgegen“, hieß es weiter in der Aussendung. Im Übrigen sollen auch rechtliche Schritte gegen die Urheber der „Unterstellungen“ geprüft werden. Das versteckte Filmen eines privaten Anlasses wie ihn eine Beerdigung sei außerdem „ein höchst verwerflicher Tabubruch“.
Source:: Kurier.at – Politik