Der Thüringer Verfassungsgerichtshof gab der CDU Recht, der AfD-Alterspräsident muss einen Geschäftsordnungsantrag zulassen.
Im Streit um die Wahl des Landtagspräsidenten im ostdeutschen Thüringen hat die CDU vor Gericht einen Erfolg erzielt. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar entschied am Freitagabend per einstweiliger Anordnung, dass der von der AfD gestellte Alterspräsident Jürgen Treutler einen Fraktionsantrag zu einer Änderung der Geschäftsordnung zur Abstimmung stellen muss. Eine Debatte und Beschlussfassung darüber sei bereits vor der Wahl des Landtagspräsidenten möglich.
Die Thüringer Verfassung treffe „keine Regelung zur Reihenfolge der einzelnen Konstituierungshandlungen“, entschied das Gericht. Treutler hatte sich auf der von Tumulten überlagerten ersten Sitzung des neugewählten Parlaments am Donnerstag geweigert, Anträge und Abstimmungen aus dem Plenum zuzulassen. Das betrifft insbesondere einen Antrag der Fraktionen der CDU und des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) zur Änderung der Geschäftsordnung des Landtags. Damit soll erreicht werden, dass bei der Wahl des Landtagspräsidenten bereits vom ersten Wahlgang an alle Fraktionen Kandidaten aufstellen können.
Verfassungsgerichtshof widersprach
Der von der AfD gestellte Alterspräsident begründete die Ablehnung der Debatte damit, dass der neue Landtag endgültig erst mit der Wahl des Landtagspräsidenten konstituiert sei und sich erst danach mit Anträge zur Geschäftsordnung befassen könne. Dem widersprach nun der Verfassungsgerichtshof.
Bisher ist das Vorschlagsrecht für den Landtagspräsidenten in den ersten beiden Wahlgängen der stärksten Fraktion und damit aktuell der AfD vorbehalten, welche die Landtagswahl vor knapp vier Wochen gewonnen hatte. Bei einer Änderung der Geschäftsordnung könnte die vom Thüringer Verfassungsschutz als erwiesen rechtsextremistisch eingestufte AfD dieses zunächst exklusive Vorschlagsrecht verlieren.
Source:: Kurier.at – Politik