
An sich ist die Lage klar. Einen Winterurlaub in einem Hotel, einer Pension oder einem Appartement zu verbringen, ist seit dem Lockdown am 26. Dezember verboten. Trotzdem übernachten darf man nur im Rahmen bestimmter Ausnahmen, zu denen vor allem Geschäftsreisen gehören. In der Praxis ist die Einhaltung dieser Regeln allerdings nicht so klar, wie auch eine Recherche des ORF Tirol zeigte. Die Redaktion buchte auf Onlineplattformen acht Unterkünfte – sowohl Hotelzimmer als auch Ferienwohnungen und… …read more
Source:: Wiener Zeitung – Politik
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