
Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat das Zwischenurteil des Handelsgerichts Wien, in dem ein verlustreiches Swapgeschäft zwischen der Stadt Linz und der BAWAG für ungültig erklärt wurde, bestätigt. Auch das OLG entschied, dass der Vertrag „nie Bestand gehabt hat“, hieß es in einer Aussendung am Mittwoch. Die Bawag hatte Berufung gegen das Teilurteil beim OLG eingereicht. Der damalige Linzer Finanzdirektor Werner Penn hatte das Swapgeschäft im Jahr 2007 im Rahmen einer Vollmacht abgeschlossen… …read more
Source:: Wiener Zeitung – Politik
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