
Die neue Rückführ-Verordnung der EU soll abgelehnte Asylwerber schneller abschieben. Was die wichtigsten Maßnahmen sind und welche Probleme bleiben.
Österreichs Migrations-Kommissar Magnus Brunner nennt es das „fehlende Stück“ im neuen EU-System für Asyl- und Migration. Die Rückführ-Verordnung ist die Ergänzung für den bereits beschlossenen Asyl- und Migrationspakt. Brunner stellt sie am Dienstag vor dem EU-Parlament in Straßburg vor.
Löst Sie einer der drängendsten Probleme, vor dem die EU im Umgang mit der illegalen Migration steht? Kann Europa endlich jene loswerden, die längst nicht mehr in der EU sein sollten und trotzdem Terroranschläge verüben? Wer kann wann, wie rasch und vor allem wohin abgeschoben werden? Der KURIER beantwortet die wichtigsten Fragen.
Wie groß und wie drängend ist das Problem wirklich?
Sehr groß. Nach EU-Statistiken wird nur jeder fünfte Asylwerber, der abgelehnt wird, also einen negativen Asylbescheid erhalten hat, tatsächlich aus der EU abgeschoben. Das haben die jüngsten Terroranschläge in Villach, aber auch im deutschen Aschaffenburg auf schreckliche Weise deutlich gemacht. Die Gründe dafür sind vielfältig: Die Herkunftsländer, in die die Asylwerber zurückgebracht werden müssten, gelten als unsicher wie Afghanistan oder Syrien, oder sie verweigern die Rücknahme. Die abgelehnte Asylwerber sind entweder untergetaucht oder haben in einem weiteren EU-Land – Stichwort Asylshopping – einen weiteren Antrag gestellt.
Was ist die wichtigste Maßnahme der Rückführ-Richtlinie?
Bekommt ein Asylwerber in einem EU-Land einen negativen Bescheid ausgestellt, taucht er in vielen Fällen ab, ohne – wie eigentlich vorgeschrieben – die EU zu verlassen. Taucht er später in einem anderen EU-Land wieder auf und stellt einen weiteren Asylantrag, muss dieses Verfahren neu eröffnet werden. Die neue Verordnung sieht vor, dass der Bescheid aus dem ersten EU-Land automatisch in jedem anderen EU-Land gilt und sofort vollstreckbar ist. Das EU-Land, in dem der Migrant dann von den Behörden registriert wird, kann ihn sofort abschieben. Die Kosten für die Abschiebung werden dem Land, das eigentlich zuständig war, verrechnet.
Wie will die EU all jene die untertauchen, besser erwischen?
Schon am Beginn des Asylverfahrens, also bei der ersten Antragstellung, werden die Sicherheitsüberprüfungen verstärkt. Der Asylwerber muss sich viel regelmäßiger als bisher bei den Behörden melden. Tut er das nicht, wird er als „Sicherheitsrisiko“ eingestuft. Das bedeutet, dass die Behörden ihn festhalten und in Verwahrung nehmen dürfen. Dieser „Freiheitsentzug“ wird viel schneller als bisher anwendbar und kann auch länger aufrechterhalten werden – bis zu zwei Jahren. Wird der Asylantrag abgelehnt, hatte die EU bisher eine quasi freiwillige Ausreise nach einer Frist zwischen sieben und 30 Tagen vorgesehen. Die wird abgeschafft: Ein EU-Land kann in Zukunft sofort und auch unter Zwang abschieben.
Wie geht man mit jenen um, die es nach der Ausweisung wieder versuchen?
Einreiseverbote, die bisher auf fünf Jahre begrenzt waren, sollen auf zehn Jahre verlängert werden, wobei für Personen mit hohem Risiko Verbote von bis zu 20 Jahren drohen.
Kommen Abschiebe-Lager in Nicht-EU-Staaten?
Zahlreiche EU-Staaten haben bereits Pläne für Abschiebe-Lager außerhalb der EU öffentlich diskutiert. Auch Österreichs Innenmister Karner hat sich für Abschiebungen in sichere Drittstaaten, etwa nach Ruanda, ausgesprochen. Die EU-Kommission will zwar solche Drittstaaten-Lösungen nicht selbst anbieten, aber man will solche Pläne einzelner EU-Staaten nach Möglichkeit positiv bewerten …read more
Source:: Kurier.at – Politik