
Seit 2011 sind die Rechte von Kindern und Jugendlichen in ein Bundesverfassungsgesetz gegossen. Dort heißt es unter anderem „Bei allen Kindern betreffenden Maßnahmen (…) muss das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein.“ Schon vor einem Jahr attestierte das „Netzwerk Kinderrechte Österreich“, dass die Politik das Verfassungsgesetz „verschwiegen, ignoriert, missachtet“ habe. In den Jahren der Pandemie seien die Mängel in den sozialen Systemen des Landes, die schon zuvor geherrscht hätten… …read more
Source:: Wiener Zeitung – Politik
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