Vorwurf der Untreue: Prozess gegen Strache hat begonnen

Politik

Der Prozess gegen Ex-FPÖ-Chef und -Vizekanzler Heinz-Christian Strache hat am Mittwoch mit einigen Minuten Verspätung begonnen. Strache erschien etwas unpünktlich zur Verhandlung am Wiener Landesgericht, wo es zunächst ausschließlich um die Causa „Lebensversicherung“ geht. Strache und einem weiteren Angeklagten wird Untreue vorgeworfen. Er soll versucht haben, sich die Prämie einer durch die Wiener FPÖ abgeschlossenen Versicherung auszahlen zu lassen. Strache bestreitet das.

Die Bestellung von Peter Sidlo zum CASAG-Vorstand wird erst im Herbst Thema. Termin dafür gibt es noch keinen.

Versicherung wurde 2007 abgeschlossen

Die Wiener FPÖ hatte die Versicherung auf Erleben und Ableben 2007 für ihren damaligen Obmann Strache auf die Dauer von zehn Jahren abgeschlossen. In die Versicherung einbezahlt wurden 940.000 Euro. Im Falle seines Ablebens hätten Straches Mutter und seine Kinder die Versicherungssumme erhalten. Sollte der Erlebensfall eintreten, war die Partei bezugsberechtigt.

Das soll Heinz-Christian Strache laut Anklage am 16. April 2014 geändert und sich als Bezugsberechtigten eingesetzt haben, indem er mit dem damaligen Finanzreferenten der freiheitlichen Wiener Landesgruppe eine Vereinbarung abschloss. In dieser wurde festgehalten, dass die Wiener FPÖ einseitig, endgültig und unwiderruflich auf ihr Anwartschaftsrecht verzichtet und dieses an Strache abtritt. „Die Vereinbarung wurde nicht im Wirtshaus, sondern in einer renommierten Rechtsanwaltskanzlei erstellt“, betonte der Staatsanwalt. Sie sei in der Kanzlei von Peter Fichtenbauer, langjähriger FPÖ-Anwalt und einige Zeit auch als Volksanwalt tätig, unterzeichnet worden, wobei Strache sowohl als Landesparteiobmann als auch als Bezugsberechtigter unterschrieb. „Das nennt man ein so genanntes In-sich-Geschäft“, führte der Staatsanwalt aus.

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„Hier wurde Parteivermögen verschleudert“

Das gewählte Vorgehen sei „klarerweise verboten. Das war rechtswidrig“ hielt der Ankläger fest. Und weiter: „Hier wurde einseitig Parteivermögen einfach so verschleudert, ganz konkret verschenkt an den Landesparteiobmann, der darauf überhaupt kein Anrecht hat.“ Strache, dessen Funktion als Landesparteiobmann eine ehrenamtliche gewesen sei, habe auch „keine Gegenleistung zugesagt“. Somit hätten Strache und der mitangeklagte ehemalige Landesparteireferent der Wiener FPÖ „größtmöglichen Schaden zugefügt, weil die Partei 940.000 Euro einfach aus der Hand gegeben und dem Erstangeklagten verschenkt hat“.

Staatsanwalt sah „erhöhten Geldbedarf, um nicht zu sagen Geldprobleme“

Der Staatsanwalt verwies darauf, dass Strache im Tatzeitpunkt als Nationalratsabgeordneter bzw. freiheitlicher Klubobmann „eine Spur weniger“ als 16.000 Euro brutto bezogen hätte: „Man kann mit dem ganz gut das Auslangen finden.“ Strache habe aber „einen sehr aufwendigen Lebensstil geführt“ und aufgrund dessen „erhöhten Geldbedarf, um nicht zu sagen Geldprobleme“ gehabt.

In diesem Zusammenhang verwies der Anklagevertreter darauf, dass sich Strache von einem Parteifreund 100.000 Euro als Privatdarlehen genommen hätte, das er auch zurückbezahlte. Von einem weiteren Freund – dem ehemaligen FPÖ- und BZÖ-Politiker und Unternehmer Harald Fischl – hätte sich der damalige FPÖ-Obmann einen größeren Geldbetrag ausgeborgt, der „werthaltig besichert“ war – nämlich mit der von der FPÖ abgeschlossenen Lebensversicherung. „Es war gar nicht seine (Straches, Anm.) Versicherung. Er war nur die versicherte Person“, bekräftigte der Ankläger. Straches Idee sei es „gewesen, er lässt die Versicherung einfach von der Partei auf sich überschreiben.“

Tatsächlich landete die in der Kanzlei Fichtenbauers unterfertigte Vereinbarung bei Fischl. Und geriet – so jedenfalls die Darstellung der Staatsanwaltschaft Wien – bei der FPÖ in Vergessenheit, bis das Versicherungsunternehmen den Vertrag einseitig kündigte, „weil man …read more

Source:: Kurier.at – Politik

      

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