
Matejka ist Bestqualifizierte für die Leitung des Bundesverwaltungsgerichts, bekommen soll den Job aber ein schlechter qualifizierter Mann. Der KURIER hat mit ihr über Schadenersatz gesprochen.
Seit Monaten kann sich die Regierung nicht auf die Neubesetzung von zwei Spitzenjobs – jenen im Bundesverwaltungsgericht (BVwG) und jenen in der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) – einigen (der KURIER berichtete). Am Montag machte dann ein möglicher Kompromiss die Runde: Für beide Posten sollen nicht die Erstplatzierten zum Zug kommen, sondern beim BVwG der drittplatzierte Bewerber und bei der BWB die zweitplatzierte Bewerberin.
Das ist zwar prinzipiell möglich. Die Regierung ist in der Entscheidung, wen aus dem Dreiervorschlag der Kommission sie auswählt, frei. Aber es könnte teuer werden.
Im Fall des BVwG müsste nämlich eine besser qualifizierte Frau einem schlechter qualifizierten Mann weichen. Und das – nebenbei bemerkt – im Einflussbereich eines Ministeriums, das von einer weiblichen Grün-Politikerin (Justiz, Alma Zadić) geführt wird.
Diskriminierung?
Konkret sieht das Szenario so aus: Sabine Matejka, derzeit Vorsteherin des Bezirksgerichts in Floridsdorf, wurde von einer Personalkommission auf Platz eins gesetzt. Wenn nun nicht sie, sondern – wie kolportiert – der drittplatzierte Christian Filzwieser auf den Präsidentenposten bestellt wird, dann könnte sie sich an die Gleichbehandlungskommission des Bundes wenden. Diese prüft auf Grundlage des Gleichbehandlungsgesetzes, ob eine Diskriminierung vorliegt.
Der Umstand, dass Matejka eine Frau ist, spielt noch in eine andere Regelung hinein: Alle Ministerien haben sich per Verordnung zu einem Frauenförderungsplan verpflichtet. Dieser sieht bei Spitzenjobs ein 50:50-Verhältnis zwischen Frauen und Männern vor. Bei gleicher Qualifikation muss eine Frau vorrangig behandelt werden.
Beim BVwG wären aber mit dem neuen Präsidenten Christian Filzwieser und dem derzeitigen Vizepräsidenten Michael Sachs zwei Männer und keine Frau an der Spitze.
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Mit einer Beschwerde könnte sich Matejka zwar nicht den Job „erstreiten“ (wie gesagt: die Regierung darf frei auswählen) – dafür aber das Gehalt.
Das Justizministerium könnte als Dienstgeber verpflichtet werden, ihr die Differenz zwischen dem, was sie derzeit als Bezirksrichterin verdient und dem, was sie als Gerichtspräsidentin verdient hätte, als Schadenersatz zu zahlen, erklärt Verfassungs- und Verwaltungsjurist Peter Bußjäger.
Eine beachtliche Summe: Als Bezirksrichterin verdient man (je nach Dienstalter) monatlich zwischen 4.500 und 8.300 Euro plus Zulage. Als Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichts hätte sie ein Gehalt von 12.500 Euro bekommen.
Die Höhe des Schadenersatzes ist eine Frage des Ermessens, so Bußjäger. Das Gleichbehandlungsgesetz sieht mindestens drei Monate vor, je nach Schwere kann es aber viel länger sein.
In der Judikatur gebe es viele Fälle, bei denen die Differenz für mehrere Jahre bis hin zum Ruhestand ausbezahlt worden sei, sagt der Verfassungs- und Verwaltungsexperte. Und bei Matejka könnte es sich durchaus um eine schwere Diskriminierung handeln.
Der KURIER hat bei der Betroffenen nachgefragt, ob sie bereit wäre, diesen Weg zu beschreiten. Matejka: „Ja, das würde ich mir überlegen.“
Source:: Kurier.at – Politik