
Private Pools in Vorgärten – geht sich das in Zukunft noch aus? Warum unser Wasser knapper wird und wie die Politik vorsorgen will.
von Laura Lugmair
In mancher Gemeinde kommt die Ortswasserleitung aktuell an ihre Grenzen. Das liegt an den zahlreichen Gartenschläuchen, die im Mai gleichzeitig die Pools befüllen. In der Steiermark ließ daher ÖVP-Landesrat Johann Seitinger jüngst mit der Überlegung eines Poolbau-Verbots aufhorchen. Im Burgenland gehen gar Landwirte gegen die Austrocknung des Neusiedler Sees auf die Straße. Wasser wird nicht nur in Südeuropa, sondern auch hierzulande zu einer knappen Ressource.
Wie dramatisch ist der Wassermangel in Österreich wirklich? Welche Maßnahmen gibt es dagegen? Und was plant das Landwirtschaftsministerium?
Noch kann der Wasserbedarf mit dem Grundwasser gedeckt werden. Am meisten verbraucht die Industrie, gefolgt von der Bevölkerung. Am wenigsten benötigt die Landwirtschaft. Wenn aber Ressourcen schwinden und gleichzeitig der Verbrauch ansteigt, werden regional und saisonal Nutzungskonflikte entstehen, attestiert die Studie “Wasserschatz Österreich”.
Laut Prognose ist es durchaus wahrscheinlich, dass der Wasserbedarf der Bevölkerung bis 2050 um bis zu 15 Prozent steigt, in einzelnen Gemeinden sogar um 50 Prozent. Gründe dafür sind das Bevölkerungswachstum und vermehrte Hitzetage. Der momentan noch vergleichsweise geringe Verbrauch der Landwirtschaft von derzeit nur vier Prozent könnte ebenfalls anwachsen, wenn sich die Klimazonen als Folge des Klimawandels nach Norden verschieben. Das bedeutet größere Hitze, weniger Regenfälle und daher einen beinahe verdoppelten Bedarf für die Bewässerung.
Wie es um die Wasserressourcen steht, wird laufend überwacht und ist öffentlich online einsehbar. In jedem Bundesland gibt es Stellen, die gemeinsam mit den Wasserversorgern abschätzen, ob Angebot und Bedarf übereinstimmen. In die Berechnung fließt das bestehende Ersatz- und Notwasserversorgungssystem schon mit ein.
Aber was passiert, wenn das Wasser einmal wirklich zu wenig ist?
Die Zuständigkeit liegt hier bei den Gemeinden und Bezirksverwaltungsbehörden. Gemeinden können bei Versorgungsengpässen einzelne Nutzungen, wie Poolbefüllung oder Rasenbewässerung, beschränken, so steht es im Gesetz. Zusätzlich können zugunsten der Trinkwasserversorgung bestehende Nutzungsrechte eingeschränkt werden. Solche Einschränkungen würden aber wahrscheinlich recht lange dauern, meinen Wasserrechtsexperten. Laut Landwirtschaftsministerium können Verfügungen im öffentlichen Interesse an der Wasserversorgung „rasch“ getroffen werden, wenn dadurch der Wassermangel fühlbar gemindert wird.
Im für Wasser zuständigen Landwirtschaftsministerium wird aktuell mit den Bundesländern ein Vorsorgeplan für eine sichere Wasserversorgung ausgearbeitet. Der Plan soll eine Bestandsaufnahme bestehender Maßnahmen sowie das Vorgehen in den kommenden Jahren enthalten. Auch Szenarien für einen stufenweisen Ablauf bei Wasserknappheit seien in Ausarbeitung. Nähere Inhalte sollen erst im Sommer präsentiert werden, heißt es aus dem Ministerium.
Source:: Kurier.at – Politik