Wem die Abschaffung der Kalten Progression zugute kommt

Politik
MINISTERRAT PRESSEFOYER: RAUCH

Kanzler Karl Nehammer, Finanzminister Magnus Brunner und Sozialminister Johannes Rauch

Mit Jahresbeginn wurde die Kalte Progression, „Lohnfresser“, wie Kanzler Karl Nehammer sie nennt, abgeschafft. Zwei Drittel werden automatisch an Erwerbstätige zurückzugeben, so die Bundesregierung. Das verbleibende Drittel soll nun laut Kanzler, Finanzminister Magnus Brunner und Sozialminister Johannes Rauch insbesondere Erwerbstätigen und Familien zugute kommen. 

„1,2 Milliarden Euro gehen direkt an die Menschen zurück, die etwas leisten in unserem Land“, so Nehammer. „Leistung soll sich lohnen“ und: „Wer mehr arbeitet, der hat auch was davon.“

Es gehe um die Entlastung von Erwerbseinkommen und Pensionen, die Bekämpfung des Arbeitskräftemangels und die Entlastung von Kindern und Familien. So werden laut Bundesregierung per 1.1.2024 Sozial- und Familienleistungen (Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag) zur Gänze valorisiert werden.

APA/GEORG HOCHMUTH / GEORG HOCHMUTH

Sozialminister Johannes Rauch

Im kommenden Jahr sparen sich Erwerbstätige in Österreich 3,6 Milliarden Euro, schließt Finanzminister Brunner an Nehammers Ausführungen an. „2,4 Milliarden Euro kommen automatisch über die Anhebung der Tarifgrenzen, das verbliebene letzte Drittel kann für Schwerpunktsetzungen verwendet werden.“

Sämtliche Einkommensbezieher würden, so Brunner, nächstes Jahr entlastet werden,  2023 betraf selbiges lediglich die ersten zwei Tarifstufen.

Gestaffelte Anpassung der Tarifgrenzen

1. Tarifstufe um in Summe 9,6 %

2. Tarifstufe um in Summe 8,8 %

3. Tarifstufe um weitere um in Summe 7,6 %

4.Tarifstufe um weitere um in Summe 7,3 %

Neue Tarifgrenzen

Bis 12.816 Euro (0%)

Bis 20.818 (20%)

Bis 34.513 (30%)

Bis 66.612 (40%)

Bis 99.266 (48%)

Über 99.266 (50%)

Weiters sollen die Absetzbeträge zu 100 Prozent an die Inflationsrate angepasst werden.

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Rauch: „Die „untersten Tarifgrenzen werden überproportional stark erhöht“.

Getty Images / PeopleImages/iStockphoto

Homeoffice-Regelung bleibt

Steuerliche Begünstigung bei Überstunden und für Selbstständige

Überstunden: Der Freibetrag/Monat soll von 86 Euro auf 120 Euro angehoben werden. Für die Jahre 2024 und 2025 soll der Freibetrag/Monat für 18 Überstunden 200 Euro betragen.

Grundfreibetrag für Selbstständige soll auf 33.000 Euro angehoben werden. 

Die Homeoffice-Regelung wird unbefristet verlängert. 

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Der Kindermehrbetrag wird von 550 auf 700 Euro angehoben.

Freibetrag für Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit soll auf 400 Euro angehoben werden

Zuschuss eines Arbeitgebers zur Kinderbetreuung soll von 1.000 Euro auf 2.000 Euro verdoppelt werden und für Kinder bis 14 Jahre möglich sein

„Keine Zeit für Bequemlichkeit“

Für Brunner nimmt die Abschaffung der Kalten Progression ihm als Finanzminister „den Spielraum“, das sei nicht angenehm, aber es sei gegenwärtig „keine Zeit für Bequemlichkeit“. Auf Nachfrage sagt Brunner: „Es wird kein Sparpaket geben im nächsten Jahr“, die Abschaffung der Kalten Progression sei gleichsam eine jährliche Steuerreform.

Brunner und Sozialminister Johannes Rauch führen Rechenbeispiele an. 

Wer in einer Stahlfabrik arbeitet, im Schichtbetrieb beschäftigt ist und monatlich 20 Überstunden leistet, der erhält ein monatliches Bruttogehalt (ohne Überstunden und SEG-Zulagen) von 3.666,15 Euro. Die Gesamtentlastung betrage laut Regierungsrechnungen 1.208 Euro,

Die Gesamtentlastung für eine Alleinerzieherin mit zwei Kindern unter 18 Jahren mit Monatsbruttogehalt von 1.650 Euro betrage künftig 706 Euro.

664 Euro beträgt die Entlastung für einen Pensionisten mit einer Bruttopension/Monat von 1.825, 70 Euro. 

Der steuerfreie Zuschuss für Arbeitgeber zur Kinderbetreuung wird von 1.000 Euro auf 2.000 Euro verdoppelt.

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Source:: Kurier.at – Politik

      

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