
Eigentlich sollte – und wollte – Niederösterreich das Landesgesetz zur Sozialhilfe mit der Novelle vom 1. Dezember 2023 reparieren. Eigentlich, denn es zeigt sich bereits jetzt, dass manches für die Menschen, die auf Sozialhilfe angewiesen sind, nach wie vor im Argen liegt. Mit einer Novelle im Frühjahr hat der Bund die Länder zwar nicht verpflichtet, Härtefälle zu vermeiden, aber ihnen die Möglichkeit dazu gegeben. Die zusätzlichen Spielräume haben manche Länder – etwa Salzburg und Vorarlberg -… …read more
Source:: Wiener Zeitung – Politik
(Visited 1 times, 1 visits today)