ÖSV gegen FIS: Am Donnerstag geht es vor Gericht in die nächste Runde

Sport

Der ÖSV wehrt sich vor Gericht gegen die geplante Zentralvermarktung des Weltverbandes FIS vor Gericht. Der deutsche Verband hat für sich schon ein Urteil erwirkt.

Österreichs Skiverband wird im juristischen Tauziehen um Medien- und Marketingrechte mit dem Weltverband FIS am Donnerstag seine Sichtweise erklären. Am Oberlandesgericht Wien ist ab 11.00 Uhr eine erste, öffentliche Tagsatzung anberaumt. Mit einem Urteil sei nicht zu rechnen. „Unser rechtlicher Beistand geht nicht davon aus, dass ad hoc eine Entscheidung getroffen wird“, erklärte ÖSV-Geschäftsführer Christian Scherer der APA.

Der ÖSV hat den Weltverband im Juni geklagt. Der Grund war ein FIS-Beschluss, wonach Weltcups in diversen Wintersportarten nicht mehr von den nationalen Verbänden, sondern in Zukunft zentral über den Weltverband vermarktet werden sollen. „Unser Standpunkt ist, dass der Beschluss des FIS-Vorstandes vom April 2024 den Wettbewerb einschränkt und eine Art der Erpressung ist. Weil er explizit ausführt, wenn du das unterschreibst, erhältst du jenes im Gegenzug. Das ist ein Punkt, den wir jedenfalls bekämpfen werden“, erklärte Scherer.

Der deutsche Skiverband hat in der Causa bereits einen juristischen Teilerfolg erzielt. Das Landgericht München I gab einem Antrag des DSV auf einstweilige Verfügung überwiegend statt. Wie das Gericht mitteilte, verletze ein FIS-Beschluss zur Zentralvermarktung aus dem Frühjahr 2024 europäisches Kartellrecht. Er dürfe deshalb so nicht umgesetzt werden, urteilte das Münchner Gericht.

Deutsche Entscheidung mit Signalwirkung?

Die FIS reagierte damals barsch und kündigte Berufung gegen eine Entscheidung an, die als „gänzlich falsch“ eingestuft wurde. Der Weltverband unterstrich, dass die Entscheidung nur den DSV betreffe und nicht auf andere Nationalverbände übertragbar sei. Das hatte das Landgericht in seiner Pressemeldung allerdings auch nicht explizit behauptet.

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Für Scherer hat die Münchner Entscheidung hingegen „Signalwirkung für das Verfahren in Österreich“. „Darüber hinaus ist aus dem Urteil ganz klar herauszulesen, dass sehr eindeutig auch geklärt wurde, dass die originäre Rechteinhaberschaft bei den Verbänden, den Organisatoren liegt.“ Man sehe der ersten Tagsatzung jedenfalls entspannt entgegen.

Die Nationalverbände sind nicht grundsätzlich gegen eine Zentralvermarktung, auch sie halten den Schritt prinzipiell für strategisch sinnvoll. Allerdings wehren sie sich gegen das Vorgehen der FIS unter ihrem umstrittenen Präsidenten Johan Eliasch. Die Verbände fordern, bei der Vergabe und vertraglichen Ausgestaltung der Marketingrechte involviert zu werden. Bisher wurden sie von der FIS nicht überzeugt, dass ihnen die Reform entscheidende Vorteile bringen würde.

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Source:: Kurier.at – Sport

      

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