
„Die Antragstellerin beschäftigt sich mit der Erzeugung von Trinkhalmen aus Stroh. Das zur Verarbeitung herangezogene Stroh wird zur weiteren Verarbeitung an integrative Werkstätten, Justizanstalten etc. weitergeleitet und werden dort die Strohhalme per Hand aus den Getreidehalmen geschnitten. Es handelt sich bei der Produktion von Trinkhalmen aus Stroh um eine annähernd hundertprozentige Handarbeit“, heißt es im Insolvenzantrag. „Die geschnittenen Strohhalme werden in weiterer Folge vom schuldnerischen Unternehmen noch aussortiert, gereinigt, ausgekocht und für den Verkauf verpackt.“
Die Rede ist von der Bio Strohhalme Österreich GmbH mit Sitz in Atzbach, Oberösterreich. Sie hat laut Creditreform einen Antrag auf Eröffnung eines Sanierungsverfahrens ohne Eigenverwaltung am Landesgericht Wels eingebracht.
Die Unternehmensgeschichte
„Herr Daniel Auinger begann vor ca. 12 Jahre Strohhalme aus Naturstroh zu erzeugen. Seit der Gründung der Schuldnerin im Jahr 2019 wird die Erzeugung und der Verkauf der Bio-Strohhalme von der Antragstellerin durchgeführt“, heißt es im Antrag weiters. Da der Verwendung von Strohhalmen aus Plastik untersagt wurde, erwartete man eine positive Entwicklung.
„Mit Ausbruch der Corona-Pandemie kam es zu erheblichen Problemen beim Absatz der Strohhalme, insbesondere da der Hauptabnehmer dieser Produkte, nämlich die Gastronomie, mit Unternehmensschließungen und massiven wirtschaftlichen Problemen zu kämpfen hatte“, heißt es weiters. „Zur Finanzierung der Produktion und zur Aufrechterhaltung des Unternehmens wurden aufgrund der positiven Erwartungen 3 Kontokorrentkredite im Gesamtumfang von 500 000 Euro aufgenommen, welche jeweils durch eine Garantie der Austria Wirtschaftsservice GmbH besichert sind.“
Die Insolvenzursachen
Durch die Pandemie konnte 2022 und 2023 nur ein geringer Bilanzgewinn erwirtschaftet werden. „Das Geschäftsjahr 2024 musste negativ abgeschlossen werden, in den ersten 5 Monaten des Jahres 2025 war jedoch eine deutliche Trendumkehr zu bemerken und wurde ein Betriebsüberschuss von ca. 25.000 Euro erzielt“, so das Unternehmen. „Ungeachtet der positiven Geschäftsentwicklung in den Monaten 1-6 2025 ist es der Antragstellerin nicht möglich, die Kreditverbindlichkeiten (Coronakredite) bei Fälligkeit fristgerecht zurückzuführen.“
Schulden und Vermögen
Die Passiva werden mit 719.000 Euro beziffert, davon entfallen 556.000 Euro auf Banken und 128.000 Euro auf sonstige Verbindlichkeiten. Die Aktiva werden bei einer Fortführung mit 719.000 Euro beziffert, davon entfallen 615.000 Euro auf Vorräte. Im Liquidationsfall betragen die Aktiva nur 25.000 Euro.
Die Zukunft
„Die Fortführung des Unternehmens ist beabsichtigt und wirtschaftlich darstellbar. Die Antragstellerin führt einen Finanzplan und wird diesen und die zugrundeliegenden Restrukturierungsmaßnahmen mit dem zu bestellenden Insolvenzverwalter abstimmen“, heißt es weiters. „Die Finanzierung des Fortbetriebs ist aus der laufenden operativen Tätigkeit möglich, sodass die Fortführung des Unternehmens nicht offenkundig zur Erhöhung des Ausfalls der Gläubiger führt. Der Sanierungsplan soll aus den monatlichen Überschüssen finanziert werden.“
Source:: Kurier.at – Wirtschaft