Causa Benko: Das verhängnisvolle Millionen-Urteil

Wirtschaft

Es ist eine der brisanten Folgen des Zusammenbruchs des Benko-Imperiums: Nathalie Benko, Ehefrau des insolventen Immobilienmoguls René Benko, muss zwei Millionen Euro an die Insolvenzmasse zurückzahlen.

Das entschied das Landesgericht Innsbruck. Richterin Stefanie Aichberger gab damit einer Anfechtungsklage des Masseverwalters Andreas Grabenweger teilweise statt.

Von den ursprünglich geforderten 2,85 Millionen Euro muss die 43-jährige Hausfrau zwei Millionen Euro plus vier Prozent Zinsen zurückerstatten. Das Mehrbegehren über 850.000 Euro wurde abgewiesen. Das Urteil von Mitte Mai ist noch nicht rechtskräftig. Die Berufungsfrist läuft diese Woche ab.

Der Hintergrund

Im Zentrum des Verfahrens steht eine Zahlung vom 27. Jänner 2023. An diesem Tag überwies René Benko seiner Frau zwei Millionen Euro mit dem Verwendungszweck „Eigenkapital für Immobilieninvestments“. Es war keine einmalige Großzügigkeit: Seit 2018 hatte der damals noch als Milliardär gefeierte Unternehmer seiner Gattin insgesamt 15,5 Millionen Euro überwiesen.

Der Grund: Nathalie Benko wollte sich neben ihrem im Immobiliengeschäft erfolgreichen Mann „etwas Eigenes aufbauen“, wie sie vor Gericht aussagte.

Die Eheleute vereinbarten daher, dass sie jährlich zum Jahreswechsel besprechen, wie viel Geld René Benko seiner Frau für deren Immobiliengeschäfte zur Verfügung stellen würde. Doch genau diese Vereinbarung könnte ihr nun zum Verhängnis werden.

Nicht geklärt

Das Gericht stufte die Zahlung als „unentgeltliche Verfügung“, sprich als Leistung ohne wirtschaftliche Gegenleistung, ein – und damit als anfechtbaren Vorgang nach der Insolvenzordnung. Benkos Anwalt hatte argumentiert, es handle sich um vereinbarten Zusatzunterhalt. Schließlich verdiente René Benko in seinen Glanzjahren mehrere Millionen Euro im Jahr.

Die Richterin folgte dieser Argumentation nicht. Sie verwies auf die neuere Rechtsprechung, wonach Immobilienerwerb oder die Bereitstellung von Geldmitteln dafür nicht unter den gesetzlichen Unterhaltsanspruch fallen. Zusätzlich erhielt Nathalie Benko bereits monatlich 10.500 Euro Geldunterhalt von ihrem Mann – und sämtliche Lebenshaltungskosten der Familie wurden ohnehin von René Benko oder der Signa-Gruppe getragen. Besonders brisant: Wohin die zwei Millionen Euro tatsächlich flossen, konnte nicht geklärt werden. Nathalie Benko gab sich vor Gericht wortkarg. Sie habe das Geld „für ihre Immobilienfirma“ verwendet.

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Verwendung unklar

„Wobei sie behauptete, sich nicht mehr daran zu erinnern, wofür der Betrag genau verwendet wurde“, heißt es im Urteil. „Bemerkenswert war auch, dass Nathalie Benko Fragen zu dieser Immobilienfirma und zur Verwendung des von René Benko überwiesenen Geldes nicht beantworten wollte, reagierte sie auf entsprechende Nachfragen doch sehr ausweichend, sodass zweifelhaft erscheint, ob sie den Betrag tatsächlich in eine allfällige Immobilienfirma einbrachte.“

Das Gericht hielt dazu auch fest: „Bei lebensnaher Betrachtung wäre davon auszugehen, dass der Verbleib solcher beträchtlicher Summen nach drei Jahren durchaus noch erinnerlich ist.“ Die Richterin zweifelte offensichtlich an der Glaubwürdigkeit dieser Aussagen.

Weil nicht festgestellt werden konnte, dass das Geld verbraucht wurde, muss Nathalie Benko den vollen Betrag zurückzahlen – obwohl das Gericht ihr bescheinigte, „gutgläubig“ gewesen zu sein.

Keinen Zweifel

„Die Gutgläubigkeit der Beklagten ist nicht weiter in Zweifel zu ziehen, hatte sie doch nach dem festgestellten Sachverhalt keinerlei Einblick in die beruflichen und finanziellen Angelegenheiten von René Benko und es ergaben sich für sie bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Signa Holding im November 2023 auch keinerlei Anhaltspunkt oder Verdachtsmomente, dass ihr Mann finanzielle oder berufliche Schwierigkeiten haben könnte“, heißt es im Urteil weiters.

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Source:: Kurier.at – Wirtschaft

      

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