Kann ich den Mietvertrag um drei Monate verlängern?

Wirtschaft

Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen.
Termin: Jeden zweiten Montag ist unser KURIER-Wohntelefon für Sie erreichbar. 

Der nächste Termin ist übrigens am 30. Juni 2025, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an immo@kurier.at.

Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um die Befristung eines Mietvertrags geht. 

FRAGE: Ich vermiete eine kleine Wohnung in einem Mehrparteienhaus. Der Mietvertrag, befristet auf drei Jahre, ist im Jänner ausgelaufen. Ich habe den Vertrag dann um drei Monate verlängert. 

Kann ich nun mit dem Mieter einen neuen Drei-Jahresvertrag abschließen?

Barbara Walzl-Sirk: Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen müssen Mietverträge zumindest auf drei Jahre befristet abgeschlossen werden. Da Sie nach Ablauf der Befristung lediglich eine dreimonatige Verlängerung gemacht haben, haben Sie einen rechtlich nicht durchsetzbaren Endtermin vereinbart. 

Dadurch ist nun ein unbefristetes Mietverhältnis entstanden. Hätten Sie keine Verlängerung gemacht, wäre das Mietverhältnis stillschweigend um weitere drei Jahre verlängert worden.

KURIER / Montage,Jeff Mangione

Barbara Walzl-Sirk ist
Wohnrechtsexpertin des Mieterschutzverband Steiermark.

Unabhängig davon können Sie ja versuchen, mit dem Mieter jetzt einen neuen befristeten Mietvertrag abzuschließen; wobei der Mieter jedoch nicht verpflichtet ist, einen solchen zu unterfertigen, da er ja schon ein unbefristetes Mietverhältnis hat.

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Source:: Kurier.at – Wirtschaft

      

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