Konflikt am Balkon: Darf der Nachbar rauchen, wenn es mich stört?

Wirtschaft

Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen, von Gartenthemen bis zur Lärmbelästigung.

Jeden zweiten Montag ist unser KURIER-Wohntelefon für Sie erreichbar. 
Der nächste Termin ist übrigens am 22. April 2025, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an immo@kurier.at.

Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um den Zigarettenrauch vom Nachbarbalkon geht.

FRAGE: Ich habe eine Eigentumswohnung. Die Wohnung unter mir wurde vermietet. Die Nachbarin raucht auf dem Balkon und der Rauch zieht in meine Wohnung. Besonders unangenehm ist es in der Früh, wenn ich bei offenem Fenster schlafe. Ein Gespräch mit der Nachbarin hat keine Besserung gebracht. Was kann ich noch tun? 

Montage,Deutsch Gerhard,Jeff Mangione

Immobilienanwalt Georg Röhsner entwickelte eine umfangreiche Praxis in allen Arten von gerichtlichen Rechtsstreitigkeiten, mit besonderem Schwerpunkt auf Immobilien- und Bauprozesse.

Am KURIER Wohntelefon gab diesmal Rechtsanwalt Georg Röhsner Auskunft. Er hat folgende Rechtsantwort:
ANTWORT: Wenn alle Versuche einer gütlichen Einigung nichts bringen, können Sie der Mieterin  gerichtlich das Rauchen auf dem Balkon verbieten lassen – vorausgesetzt, Sie können vor Gericht beweisen, dass der Rauch regelmäßig und in einem störenden, ortsübliche Umstände übersteigenden Ausmaß in Ihr Schlafzimmer eindringt. Am besten gelingt ein solcher Beweis mittels unabhängiger Zeugen. 
Vor einer Klagseinbringung sollten Sie mit dem Eigentümer der Wohnung sprechen und diesen auffordern, auf seine Mieterin einzuwirken.

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Source:: Kurier.at – Wirtschaft

      

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