
Ob Strandurlaub oder Städtetrip – viele Reisende setzen im Urlaub auf Mietautos. Dabei lauern jedoch oft kostspielige Fallstricke: So werden vielen Urlauberinnen und Urlaubern teure Zusatzleistungen aufgeschwatzt. Bei der Rückgabe werden dann angeblich verursachte Schäden nachverrechnet.
Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) erhält regelmäßig Beschwerden zu solch unerwarteten Zusatzkosten und hat – damit die Urlaubsfreude nicht auf der Strecke bleibt – nützliche Tipps zusammengestellt, wie man solchen Ärgernissen vorbeugen kann.
Vorweg gilt: Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstehen. Und: Lassen Sie sich von allen Dokumenten, die Sie unterschrieben haben, eine Kopie geben oder diese unverzüglich per E-Mail zusenden.
Tipp 1: Den Vertragspartner kennen
Mietwagenbuchungen für den Urlaub erfolgen in der Regel online über Buchungsplattformen. Diese Vermittlerfirmen buchen saisonal große Kontingente bei lokalen Mietwagenunternehmen voraus und bieten daher oft besonders attraktive Preise an.
Vergleichsseiten sind zwar grundsätzlich hilfreich, um einen Überblick über die Marktlage zu bekommen und Buchungen im Voraus meist günstiger. Der eigentliche Mietvertrag wird jedoch in der Regel direkt vor Ort mit der lokalen Autovermietung abgeschlossen. Bei Problemen sollten sich Betroffene daher direkt an den lokalen Vermieter wenden.
Tipp 2: Passende Versicherung wählen
Mietfahrzeuge müssen laut EU-Recht über eine Haftpflichtversicherung verfügen, die in allen EU-Staaten gilt und im Mietpreis enthalten ist. Gerade bei vermeintlichen Billigangeboten kann die gedeckte Versicherungssumme sehr niedrig sein und folglich ein erhebliches finanzielles Risiko bedeuten. So gibt es etwa Angebote in Zypern, die Schäden mit nur bis zu 100.000 Euro abdecken. Das kann bei einem schwereren Unfall mit großen Sach- und Personenschäden viel zu wenig sein. Es empfiehlt sich eine Deckungssumme von mindestens 1 Million Euro. Für nur wenige Euro mehr pro Tag bieten viele Anbieter Haftpflichtversicherungen mit deutlich höherer Deckung an, oft bis zu 10 oder 50 Millionen Euro.
Wer auf Nummer sicher gehen will, kann außerdem eine Vollkaskoversicherung mit Diebstahlschutz ohne Selbstbehalt wählen, die Schäden an Glas, Reifen und Felgen inkludiert.
Vergewissern Sie sich vor der Unterzeichnung des Mietvertrags, was die Pflichtversicherung abdeckt und was ein mögliches Zusatzpaket. Der Vertrag muss genaue Angaben darüber enthalten, was versichert und was ausgeschlossen wird, sowie über den Selbstbehalt, der im Falle eines Schadens fällig wird.
Aus Beweisgründen sollte man auf eine Kopie des Vertrags vor Ort bestehen und kontrollieren, ob die Angaben zur Versicherung im Online-Voucher mit jenen im Mietvertrag übereinstimmen. Bei der Internetbuchung und bei Übernahme des Fahrzeugs werden Urlaubende oft mit Angeboten zu Zusatzversicherungen konfrontiert. Vorsicht ist geboten, sich nicht unnötige Extraleistungen aufschwatzen zu lassen.
Tipp 3: Kreditkarte und Zusatzkosten im Blick behalten
Wenn Mieter und Fahrer nicht identisch sind, kann das zu Problemen bei Übernahme des Autos führen. Oft ist Voraussetzung, dass dieselbe Person, die als Hauptfahrer im Mietvertrag eingetragen ist, auch Eigentümer der für die Reservierung genutzten Kreditkarte sein muss.
Viele Autovermieter verlangen, dass die hinterlegte Kreditkarte noch mindestens sechs Monate nach Mietende gültig ist, um etwaige Nachbelastungen für Schäden oder Strafzettel vornehmen zu können. Debit- oder Prepaidkarten werden oft abgelehnt. Zusatzleistungen wie ein zweiter Fahrer, Kindersitze, Navigationsgeräte oder Gebühren für junge Fahrer können mitunter hohe Mehrkosten verursachen – daher unbedingt schon bei der Buchung auf die jeweiligen Preise und Konditionen achten.
Tipp 4: Tankregelung beachten
Die Voll/Voll-Regelung …read more
Source:: Kurier.at – Wirtschaft