Mindestens zehn Euro: Deswegen verweigern Händler oft die Kartenzahlung

Wirtschaft

Besonders bei kleinen Läden, in Trafiken aber auch in der Gastronomie gibt es für Kartenzahlungen Mindestbeträge. Das hat einen Grund.

Bargeldlose Zahlungen haben in Österreich zuletzt stark zugenommen und sind laut einer aktuellen Studie im vergangenen Jahr um mehr als 16 Prozent gestiegen. In kleineren Läden oder Trafiken, aber auch in der Gastronomie findet man häufig den Hinweis, dass Kartenzahlungen erst ab einem Mindestbetrag akzeptiert werden. Meist sind es 10 Euro, manchmal auch 5 Euro.

Warum aber werden Kartenzahlungen bei geringen Beträgen verweigert? Und: Welche Möglichkeiten haben Konsumenten in einem solchen Fall? 

Die wichtigsten Fragen und Antworten. 

Warum werden Kartenzahlungen bei kleinen Beträgen verweigert?

Die Spannen bei Zigaretten, Lotto- und Parkscheinen seien sehr gering, sagt Wolfgang Streißnig, Obmann des Bundesgremiums Tabaktrafikanten in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Bei den geringen Provisionssätzen würden sich die Kosten für Kartenzahlungen, die neben Transaktionsgebühren meist auch ein Fixentgelt beinhalten, nicht rechnen. 

Über das Jahr gerechnet, würden jedenfalls Gebühren von mehreren Tausend Euro anfallen, sagt der Interessensvertreter. Wobei Zahlungen mit Debitkarte günstiger seien, als Kreditkartenzahlungen. Dass mit der Verweigerung der Kartenzahlung bei geringen Beträgen auch der Umsatz angekurbelt werden soll, weist Streißnig zurück. Der Großteil der Trafikanten akzeptiere mittlerweile Kartenzahlungen. Auch, weil es Anbieter mit günstigeren Gebühren gebe.

Welche Gebühren fallen für Händler bei Kartenzahlungen an?

Kartenzahlungen sind ein komplexer Vorgang, an dem in der Regel mehrere Unternehmen, von speziellen Zahlungsdienstleistern über Kreditkartenunternhehmen bis zu Banken beteiligt sind. Sie alle verdienen an den Transaktionen mit. 

Reguliert sind lediglich die Gebühren, die zwischen den Banken des Karteninhabers und des Händlers eingehoben werden. Sie dürfen für Debitkarten 0,2 Prozent und für Kreditkarten 0,3 Prozent der Transaktionssumme nicht überschreiten. Die Gebühren für die Kartenunternehmen setzen sich je nach Kartentyp und Ausgabeland aus prozentualen und/oder festen Transaktionengebühren zusammen. Das gilt auch für die Gebühren für die Verarbeitung der Transaktion, die speziellen Zahlungsdienstleistern zufallen.

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Die für Händler insgesamt anfallenden Kosten sind je nach Branche, Größe und Anbieter unterschiedlich und beginnen bei weniger als einem Prozent der Transaktionssumme. Dazu können auch Kosten für die Zahlungssysteme und Terminals kommen, die entweder gekauft oder gemietet werden.  

Ist es rechtlich gedeckt, dass Händler Kartenzahlungen bei kleinen Beträgen verweigern?

Grundsätzlich müssen Kartenzahlungen im Handel oder der Gastronomie nicht per se angenommen werden, sagt Manuela Robinson, Abteilungsleiterin der Rechtsberatung beim Verein für Konsumenteninformation (VKI). Wenn Kartenzahlungen angenommen werden, sei ein Mindestbetrag aber unzulässig. Das sehen in der Regel auch Verträge mit Zahlungsanbietern vor, so die Rechtsexpertin. 

Konsumentinnen und Konsumenten könnten unmittelbar aber wenig dagegen tun. Sie können sich aber bei der Kreditkartenfirma darüber beschweren. Dann könnten Vertragsstrafen auf sie zukommen, sagt Robinson. Sie rät betroffenen Konsumenten deshalb auch, mit Beschwerden zu drohen. Beschwerden über solche Praktiken gebe es auch bei den Konsumentenschützern immer wieder, heißt es aus dem VKI. Häufig betreffen sie Trafiken und die Gastronomie.

Wie gehen Kreditkartenfirmen mit der Situation um?

Man lehne Mindestpreise für Kartenzahlungen klar ab, heißt es etwa von Mastercard. In Österreich, aber auch in anderen Ländern würden dennoch von einzlnen Händlern selbstständig Mindestpreise festgelegt. Die Gebühren von Mastercard seien jedenfalls vollständig volumensabhängig. Fix- oder Mindestbeträge pro Transaktion gebe es nicht, teilt der Zahlungsdienstleister mit. Auf die …read more

Source:: Kurier.at – Wirtschaft

      

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