
Die Garagentore werden ausgetauscht. Ob man dafür mitzahlen muss, obwohl man die Garage nicht nutzt, weiß der Experte.
Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen, von Gartenthemen bis zur Lärmbelästigung.
Jeden zweiten Montag ist unser KURIER-Wohntelefon für Sie erreichbar.
Der nächste Termin ist übrigens am 22. April 2025, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an immo@kurier.at.
Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um Garagen und deren Erhaltung geht.
FRAGE: Ich bin Wohnungseigentümer in einem Haus aus dem Jahr 1968 und muss für den Austausch der Garagentore zahlen, obwohl ich die Garage gar nicht gemietet habe. Abgesehen davon, dass diese zu nicht marktüblichen Preisen vermietet werden (20 Euro statt 120 Euro). Beides möchte ich mir nicht mehr gefallen lassen, welche Möglichkeiten habe ich, dagegen vorzugehen?
KURIER/Montage,Jürg Christandl,Jeff Mangione
Am KURIER Wohntelefon gab diesmal Hausverwalter Udo Weinberger Auskunft. Er hat folgende Rechtsantwort:
ANTWORT: Die Garagen gehören in Ihrem Fall zum schlichten Miteigentum aller Wohnungseigentümer, weshalb sich alle an den Kosten für notwendige Erhaltungs- oder Verbesserungsmaßnahmen beteiligen müssen – auch diejenigen, die die Garage nicht selbst nutzen oder mieten.
Die Nutzung der Garagen wird entweder über Mietverträge oder über eine Benützungsregelung vereinbart. Falls die Konditionen nicht mehr marktgerecht sind, können neue Vereinbarungen getroffen werden. Hierbei müssen alle Wohnungseigentümer einer neuen Benützungsregelung zustimmen.
Kommt keine Einigung zustande, haben Sie die Möglichkeit, gerichtlich die Aufhebung der bestehenden Vereinbarung bzw. die Festsetzung einer neuen Benützungsregelung zu beantragen.
Source:: Kurier.at – Wirtschaft