Preisanpassung 2022 unzulässig: EVN-Kunden erhalten Entschädigung

Wirtschaft

Kunden des niederösterreichischen Energieversorgers EVN können auf eine Entschädigung hoffen, falls sie 2022 von dem Unternehmen versorgt wurden. Denn die damalige Preiserhöhung war nicht rechtskonform. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat mit der EVN eine Entschädigung vereinbart. Demnach erhalten Privatkunden auf Anforderung eine Ausgleichszahlung oder eine Gutschrift im Bonuspunkteprogramm der EVN. Die Anmeldung ist bis 31. Juli unter www.vki.at/EVN2025 möglich.

Preisanpassungsklausel unzulässig

Basis der Vereinbarung ist, dass das Oberlandesgericht Wien (OLG) eine Preisanpassungsklausel der EVN für unzulässig erklärt hat. Dadurch ist nach Ansicht des VKI, der geklagt hatte, die Rechtsgrundlage für die im September 2022 erfolgte Preiserhöhung weggefallen. Durch den Vergleich sollen die durch die Preisanpassung entstandenen Mehrkosten für Strom und Erdgas ausgeglichen werden.

Höhe der Entschädigung hängt vom Verbrauch ab

Anfang Mai 2025 werde die EVN Informationsschreiben an mehr als 300.000 betroffene Haushaltskunden versenden. Vom Vergleich profitiert auch, wer inzwischen nicht mehr EVN-Kunde ist. Die Höhe der Ausgleichszahlung bzw. der Gutschrift ist abhängig vom individuellen Verbrauch. Die Tarife Optima Strom, Optima Eco, Optima Natur, Optima Eco Natur, Optima Gas und Optima Biogas waren von der Preiserhöhung 2022 betroffen.

EVN hofft auf klarere Regeln vom Gesetzgeber

Stefan Schreiner, Leiter der Abteilung Sammelaktionen im VKI, erwartet Ausgleichszahlungen bzw. Bonuspunkte „im Gegenwert von mehreren hundert Euro“. Herwig Hauenschidl, Geschäftsführer der EVN Energievertrieb GmbH & Co KG wiederum, lobt zwar die „gute Lösung im Sinne unserer Kundinnen und Kunden“, wünscht sich aber „dringend Rechtssicherheit für notwendige Preisanpassungen“. Das geplante Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) müsse „endlich die nötige Klarheit“ schaffen.

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Mehrere Hundert Euro Entschädigung möglich

Die konkrete Höhe der Abgeltung hänge vom Verbrauch, dem Tarif und dem Zeitraum, in dem der Tarif verrechnet wurde ab und werde im Einzelfall nach Antrag bekanntgegeben. Aber ein durchschnittlicher Haushalt, der bis 01. April 2023 mit einem der betroffenen Tarife versorgt wurde, werde für Strom 2.500 EVN Bonuspunkte oder 50 Euro und für Gas 16.750 EVN Bonuspunkte bzw. 335 Euro erhalten. Bonuspunkte und die Ausgleichszahlungen werden innerhalb von acht Wochen aufgebucht bzw. auf das angegebene Bankkonto überwiesen, verspricht die EVN.

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Source:: Kurier.at – Wirtschaft

      

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