U-Haft über Signa-Pleitier René Benko erneut verlängert

Wirtschaft

Am 20. Juni hat der Signa-Pleitier René Benko, der seit 23. Jänner 2025 in U-Haft sitzt, erneut einen Enthaftungsantrag beim Landesgericht für Strafsachen Wien eingebracht. Das 22 Seiten starke Schreiben liegt dem KURIER vor. Am frühen Donnerstagnachmittag wurde daher eine Haftprüfungsverhandlung am Landesgericht angesetzt. Mit dem Ergebnis: Benko bleibt in U-Haft. 

„Das Landesgericht für Strafsachen Wien setzte bei der heutigen Verhandlung die Untersuchungshaft wegen des Haftgrundes der Tatbegehungsgefahr für zwei weitere Monate fort. Spätestens am 26. August 2025 muss die nächste Haftprüfungsverhandlung stattfinden. Das Gericht geht weiterhin von dringendem Tatverdacht aus, ebenso vom Vorliegen des Haftgrundes der Tatbegehungsgefahr“, so Vizepräsidentin Christina Salzborn in einer Aussendung des Gerichts. „Gegen den Beschluss auf Verlängerung der Untersuchungshaft ist binnen drei Tagen eine Beschwerde an das OLG Wien möglich. Die WKStA und die Verteidigung gaben jeweils keine Erklärung ab.“

Auszug aus dem Enthaftungsantrag

Benkos Strafverteidiger Norbert Wess hält im Enthaftungsantrag fest, dass Rene Benko seit seiner Festnahme am 23. Jänner 20025 zu sämtlichen zur Begründung des dringenden Tatverdachts in den U-Haftbeschlüssen herangezogenen Faktenkomplexen inhaltlich Stellung genommen und ausgesagt hat. Insgesamt 32 schriftliche Stellungnahmen und Einvernahmen werden dabei ins Feld geführt.

Im Enthaftungsantrag wird auch auf die Vermögenssituation von Rene Benko eingegangen.

„Die finanzielle Situation von René Benko ist stabil und René Benko hat auch sonst keinerlei Veranlassung, im Fall seiner Enthaftung straffällig zu werden“, heißt es im Enthaftungsantrag. „Die Annahme, dass René Benko im Fall seiner Enthaftung die „Möglichkeit hat, rechtsgeschäftlich, persönlich oder über Dritte zu wirken und im Rahmen der Stiftungen und ihrer Tochtergesellschaften weitere strafbare Handlungen gegen fremdes Vermögen zu begehen“ lässt sich nicht halten.“

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So soll ein internationales Schiedsverfahren die Geschäftstätigkeit der Laura Privatstiftung, auf die Benko Einfluss nehmen soll, „erheblich einschränken“. „Dass Vermögensverfügungen auch ohne vorherige Zustimmung des Schiedgerichts faktisch durchgeführt werden können, lässt sich nicht bestreiten“, heißt es im Enthaftungsantrag. Die bloße theoretische Möglichkeit reiche aber nicht aus, „um eine Tagbegehungsgefahr annehmen zu können“.

Und weiteres heißt es: „Die Annahme einer faktischen Einflussnahme von René Benko auf den Vorstand der LAURA Privatstiftung (LPS) bzw die Geschäftsführer der Tochterunternehmen der LPS lässt sich angesichts der zwischenzeitlich vorliegenden – unstrittig mittlerweile wesentlich veränderten – Umstände auch nicht (mehr) tragfähig begründen (nichts anderes gilt freilich in Bezug auf die INGBE Stiftung). Eine solche Einflussnahme bzw. faktische Machtausübung des René Benko in den Stiftungen und den Tochtergesellschaften der LPS (die es auch bisher nicht gab!) ist damit definitiv ausgeschlossen.“

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Source:: Kurier.at – Wirtschaft

      

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