
Wird die Abfahrt eines Zuges um 60 Minuten oder mehr vorverlegt, haben Fahrgäste Anspruch auf Entschädigung. Das hat die Regulierungsbehörde Schienen-Control per Bescheid festgestellt.
Demnach sei eine Vorverlegung dieser Art einem Zugausfall gleichzusetzen und Bahnunternehmen zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 25 Prozent des Ticketpreises verpflichtet, teilte die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte in einer Aussendung am Donnerstag mit.
Entschädigung in Anlehnung an Regelungen im Flugverkehr
Hintergrund war eine Reise von Wien nach Hamburg im vergangenen Jahr, bei der die Abfahrt des gebuchten Nachtzugs um mehr als eine Stunde vorverlegt wurde. Obwohl der Zug pünktlich ankam, sah die Regulierungsbehörde eine Entschädigung in Anlehnung an Regelungen im Flugverkehr als gerechtfertigt an.
Demnach könne eine deutlich vorzeitige Abfahrt Fahrgästen Unannehmlichkeiten bereiten, etwa weil Termine nicht wahrgenommen werden können. Der Bescheid ist allerdings nicht rechtskräftig, das betroffene Bahnunternehmen hat Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben.
Source:: Kurier.at – Wirtschaft