Wiener Baustoffhändler Quester muss Insolvenz anmelden

Wirtschaft

Der Baustoffhändler Quester mit Sitz in Wien meldet Insolvenz an. Die Quester Baustoffhandel GmbH werde heute beim Handelsgericht Wien einen Antrag auf Eröffnung eines Sanierungsverfahrens ohne Eigenverwaltung stellen, kündigte das Unternehmen am Montag in einer Pressemitteilung an. Ursache sei die „anhaltend negative Entwicklung der Bauindustrie“. Wie es mit der 1934 gegründeten Firma und den 290 Beschäftigten weitergeht, muss nun ein Insolvenzverwalter entscheiden.

„Es stimmt, dass sich Quester aktuell in einer angespannten Situation befindet“, sagte eine Marketingmanagerin am Freitag dem KURIER. 

Das ehemalige Familienunternehmen wechselte seit 2005 dreimal den Eigentümer und gehört seit Juni 2025 dem deutschen Sanierungs-Spezialisten Callista Private Equity. In den vergangenen zwei Jahren schrieb Quester laut Firmenbuch einen Verlust von 7 Mio. Euro bzw. 15 Mio. Euro. Der Umsatz ist im Vorjahr von 167,97 Millionen Euro auf 131,34 Millionen Euro eingebrochen. Der Bilanzverlust betrug 16,19 Millionen Euro. Die Verbindlichkeiten wurden mit 33,74 Millionen Euro beziffert, davon sollen 20 Millionen Euro auf verbundene Unternehmen entfallen..

 

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„Wenn die Firma pleitegeht, stellen sich für die betroffene Mitarbeiter:innen viele Fragen: Wie komme ich zu meinem Geld? Soll ich weiterarbeiten? Wer ist jetzt mein:e Chef:in? Die AK Wien steht Arbeitnehmer:innen in dieser Situation mit Rat und Tat zur Seite – und sorgen dafür, dass niemand auf seine Lohn- und Gehaltsforderungen verzichten muss“, so die AK. 

„Wenn der Betrieb insolvent wird, ist das für Betroffene im ersten Moment ein Schock. Wichtig ist: Überstürzen Sie nichts. Sie sind nicht allein – AK, Betriebsrat und Gewerkschaft werden Sie schnellstmöglich über die weiteren Schritte informieren. Wir stehen gemeinsam an Ihrer Seite und sorgen für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche“, erklärt AK-Insolvenzexperte Daniel Holzer.

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Folgendes sollten die Beschäftigten beachten:

Weder der Antrag noch die Eröffnung des Sanierungsverfahrens beenden Ihr Arbeitsverhältnis.
Solange das Arbeitsverhältnis aufrecht ist, müssen Sie weiterhin zur Arbeitsleistung bereit sein.
Unentschuldigtes Fernbleiben kann zum Verlust von Ansprüchen führen – das gilt selbst dann, wenn Lohn/Gehalt nicht ausbezahlt wurde.

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Source:: Kurier.at – Wirtschaft

      

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