
Palmers hat Mitarbeiter beim AMS zur Kündigung angemeldet. Warum und ab wann Firmen das tun müssen.
Beim Wäschekonzern Palmers kriselt es (der KURIER hat berichtet). Man versucht offenbar, eine Insolvenz abzuwenden, und ist auf Investorensuche. Die höchste Priorität sei eine nachhaltige Fortführung des Unternehmens sowie die Sicherstellung der Arbeitsplätze der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, heißt es in einer Stellungnahme.
Trotzdem könnte eine Kündigungswelle bevorstehen. Wie viele Personen konkret betroffen sind, wird nicht mitgeteilt. Rund 500 Mitarbeitende sind derzeit bei Palmers tätig. „Aktuell ist nicht abschätzbar, ob und in welchem Umfang es zur Umsetzung dieser Maßnahme kommt“, so Palmers. Am Montag meldete das Unternehmen jedoch „vorsorglich“ Kündigungen beim sogenannten Frühwarnsystem des Arbeitsmarktservice (AMS) an. Was genau das bedeutet und warum es das Frühwarnsystem gibt, fragt der KURIER nach.
Warum man Kündigungen anzeigen muss
„Diese Anzeigepflicht ist gesetzlich geregelt“, stellt Martin Schmidhuber gleich zu Beginn des Gesprächs klar. Er ist stellvertretender Leiter der Abteilung „Arbeitsmarkt und Integration“ der Arbeiterkammer Wien (AK Wien). Konkret ist diese Frühwarnung im Arbeitsmarktförderungsgesetz verankert.
Plant ein Unternehmen, mehrere Mitarbeitende zu kündigen (auch bei Insolvenzen), ist es dazu verpflichtet, dem AMS Bescheid zu geben. „Es gibt aber zwei Parameter, die dafür entscheidend sind, wann das System anschlägt“, merkt Schmidhuber an – nämlich die Größe des Betriebs und die Anzahl der aufgelösten Beschäftigungsverhältnisse.
Wie genau das geregelt ist, sehen Sie in der Faktenbox unten.
Zeigt man Kündigungen an, wird man mit einer 30-tägigen Wartefrist konfrontiert. Binnen dieser Frist dürfen keine Kündigungen ausgesprochen werden, erklärt Schmidhuber. Gleichzeitig muss der Betriebsrat über die Anzeige informiert werden. Besteht kein Betriebsrat, sind die voraussichtlich betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu informieren.
Auf der Webseite des AMS wird betont, dass nur so viele Arbeitsverhältnisse gekündigt werden dürfen, wie zuvor angegeben wurde. Erhöht sich die Anzahl, muss erneut eine Anzeige eingereicht und wieder die 30-tägige Frist beachtet werden. Sollte diese Frist jedoch weitere Arbeitsplätze gefährden, kann beim AMS eine Kürzung der Wartefrist beantragt werden.
Was das Frühwarnsystem bringt
Wie der Name des Arbeitsmarktförderungsgesetzes bereits verrät, geht es um die Förderung des Arbeitsmarktes. Das bedeutet: Im Falle einer größeren Kündigungswelle will man Betroffene effizient auffangen und schnell wieder in den Arbeitsmarkt integrieren.
Das gelingt, indem das AMS im Voraus über größere Kündigungen informiert wird und erfährt, wer davon betroffen ist. Bei einer Kündigungsanzeige werden nämlich auch Angaben zu den betroffenen Personen gemacht. „Zwar keine persönlichen Informationen wie etwa der Name, aber Aspekte wie die Verwendung im Betrieb, die Beschäftigungsdauer, das Alter, Geschlecht und die Qualifikationen werden notiert.“
Zusammengefasst handelt es sich um „klassische arbeitsmarktpolitische Daten“, mit denen man einschätzen kann, wie einfach oder schwer diese Personen voraussichtlich wieder eine Beschäftigung finden werden. „Immerhin sind die Arbeitsmarktchancen nach diesen Faktoren unterschiedlich verteilt“, merkt Martin Schmidhuber an.
Zusätzlich ist das AMS verpflichtet, innerhalb der Frist entsprechende Beratungen einzuleiten. „Es wird geprüft, ob es passende Jobangebote in der Region gibt oder Qualifizierungsprogramme und Förderungen angeboten werden. Bei einer besonders großen Anzahl an Betroffenen werden sogar Arbeitsstiftungen gestartet“, erklärt Schmidhuber.
Source:: Kurier.at – Wirtschaft