Was tun, wenn Mieter ständig die Haustüre offenstehen lassen?

Wirtschaft

Wird die Haustüre eines Mehrfamilienhauses nicht ordnungsgemäß geschlossen, öffnet dies Einbrechern Tür und Tor. Ein Rechtsanwalt klärt auf, was rechtlich gilt.

Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen.
Termin: Jeden zweiten Montag ist unser KURIER-Wohntelefon für Sie erreichbar. 

Der nächste Termin ist übrigens am 16. September 2024, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an immo@kurier.at.

Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um das Verhalten von Mietern und den Einbruchsschutz geht.

FRAGE: Ich bin Wohnungseigentümerin. In unserem Haus sind einige Wohnungen vermietet. Einer der Mieter lässt die Haustüre regelmäßig bewusst offen stehen, obwohl in der Hausordnung steht, dass die Haustüre immer zu schließen ist. 

Es wird laufend in der Gegend – auch schon in unsere Keller – eingebrochen, daher stört es uns, dass die Türe häufig geöffnet bleibt. Außerdem lässt der Mieter wiederholt das Licht im Keller brennen. Wie können wir ihn dazu bringen, diese Dinge zu unterlassen?

Montage,Deutsch Gerhard,Jeff Mangione

Am Wohntelefon gab diesmal Rechtsanwalt Georg Röhsner von Eversheds Sutherland Rechtsanwälte Auskunft. Er hat folgende Rechtsantwort:

ANTWORT:  Wurde die Hausordnung in der jeweiligen Wohnanlage gültig von den Wohnungseigentümern beschlossen, bindet sie die Wohnungseigentümer  im Haus – nicht aber automatisch den Mieter einer Wohnung.

Dieser wäre nur dann daran gebunden, wenn sein Vermieter – also der  jeweilige Wohnungseigentümer – dies auch im Mietvertrag ausdrücklich vorgesehen hätte. Denn immer dann, wenn Mietern in einer Hausordnung Aufgaben und Pflichten übertragen werden, muss die Hausordnung auch Teil des Mietvertrags sein.

  Wie bringt man den Verwalter dazu, die Betriebskostenabrechnung vollständig zu legen?

Ohne den betreffenden Mietvertrag jedoch im Detail zu kennen, kann ich das aber im konkreten Fall nicht beurteilen. 

Mein Rat lautet daher: Wenden Sie sich an den betreffenden Wohnungseigentümer, der die Wohnung vermietet, und fordern Sie ihn auf, hier auf seinen Mieter entsprechend einzuwirken. Denn sollen Mietern in einer Hausordnung Aufgaben und Pflichten übertragen werden, dann muss sich die Hausordnung auch Teil des Mietvertrags sein. 

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Source:: Kurier.at – Wirtschaft

      

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