Grüne fordern Gesetz gegen Mietwucher mit hohen Strafen

Politik

Der Tatbestand der Mietwucherei soll erfüllt sein, wenn die Miete um 25 Prozent über dem ortsüblichen Wert liegt. Bei Verstößen sollten Strafen von bis zu 50.000 Euro drohen.

Zum Teil stark gestiegene Mietpreise rufen die Parteien vor der Wahl auf den Plan: So treten die Grünen für ein effektives Gesetz gegen Mietwucher mit hohen Strafen ein. Miethaie würden die Situation von Mietern ausnützen und überhöhte Preise verlangen, teilten die Grünen am Montag mit. Der Tatbestand der Mietwucherei soll erfüllt sein, wenn die Miete um 25 Prozent über dem ortsüblichen Wert liegt. Ein öffentlich verfügbarer Mietenspiegel soll außerdem für Transparenz sorgen.

Im Verfahren sollte, so der Gesetzesvorschlag, auch die Beweislastumkehr gelten: Vermieter müssten also höhere als die ortsübliche Mieten rechtfertigen. Bei mehreren oder wiederholten Verstößen sollten Verwaltungsstrafen von bis zu 50.000 Euro drohen. Mit dem neuen Gesetz würden auch Rückforderungen der Mieter extrem erleichtert. „Als wichtige Begleitmaßnahme sollen die Schlichtungsstellen gestärkt und auf das Bundesgebiet ausgerollt werden“, heißt es weiters in dem Vorschlag.

Vor allem Privatmieten betroffen

„Von dem Mietwuchergesetz sind vor allem Privatmieten betroffen. Gerade im Bereich des freien Mietzins wird besonders viel Spekulation betrieben“, sagte Nina Tomaselli, Nationalratsabgeordnete der Grünen. „Diese Spekulation wird mit einem Mietwuchergesetz ordentlich ausgebremst. Der Wohnmarkt wird sich mit einem effektiven Mietwuchergesetz auch insgesamt preislich entspannen.“

Der Mietenspiegel soll von der Statistik Austria einmal jährlich erhoben und veröffentlicht werden, ähnlich dem Immobilienpreisspiegel der Wirtschaftskammer Österreich, wie Tomaselli im Gespräch mit der APA erklärte. Die Statistik Austria veröffentlicht bereits jetzt Daten zum Mikrozensus Wohnen.

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Mietpreise bei Altbauten gedeckelt

Bei Altbauten oder geförderte Neubauten sind die Mieten durch das Mietrechtsgesetz gedeckelt. Aber auch bei Wohnungen der Kategorien I und II – also etwa Einfamilienhäuser, Ferienwohnungen oder Neubauten ohne Wohnbauförderung – gibt es Grenzen: So besteht bereits das Wucherverbot. Dies greift, wenn der Vermieter eine auffallend überhöhte Miete verlangt und die Zwangslage oder die Unerfahrenheit der Mieter ausnützt. Außerdem kann die Mietzinsvereinbarung angefochten werden, wenn der Mietzins mehr als das Doppelte des ortsüblichen Zinses ausmacht.

Die SPÖ ging mit ihrem Vorschlag zum Thema „Mieten“ zuvor bereits einen Schritt weiter. Sie forderte unter anderem einen „Mietenstopp“ bis zum Jahr 2026. Danach sollten Mietpreiserhöhungen von maximal zwei Prozent jährlich zulässig sein. Ebenso auf der Wunschliste der SPÖ steht ein Zinspreisdeckel von maximal 3 Prozent für „Häuslbauerkredite“. Begrenzt werden soll dies – so der Wunsch der SPÖ – für Kredite bis zu 300.000 Euro.

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Source:: Kurier.at – Politik

      

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