Annuitätenzuschuss gestrichen: Wie sich das auf die Miete in Genossenschaften auswirkt

Wirtschaft
Mag Sandra Cejpek

Der Annuitätenzuschuss des Landes fällt weg. Die Miete hat sich daher fast verdoppelt. Ob man dagegen etwas unternehmen kann, klärt die Rechtsanwältin.

Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen, von Gartenthemen bis zur Lärmbelästigung.

Jeden zweiten Montag ist unser KURIER-Wohntelefon für Sie erreichbar. 
Der nächste Termin ist übrigens am 11. November 2024, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an immo@kurier.at.

Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um die Mieterhöhung bei einer Genossenschaftswohnung geht.

FRAGE: Ich bin Mieterin einer Genossenschaftswohnung. Seit Juni fällt der Annuitätenzuschuss des Landes weg, das Darlehen ist aber noch nicht getilgt. Meine Miete hat sich fast verdoppelt. Kann ich dagegen etwas unternehmen?

Kurier / Jeff Mangione

Rechtsanwältin mit Schwerpunkt im Liegenschafts-, Wohn- und Mietrecht, Erbrecht und Verlassenschaften, Exekutionsrecht, Sachwalterschaften.

Am KURIER Wohntelefon gab diesmal Rechtsanwältin Sandra Cejpek Auskunft. Sie hat folgende Rechtsantwort für unsere Leserin:

ANTWORT: Während im Mietrechtsgesetz (MRG) Errichtungs-bzw. Sanierungskosten in der Regel dem Mieter nicht überbunden werden dürfen, setzt sich das Nutzungsentgelt im Zusammenhang mit einer Genossenschaftswohnung nach anderen Gesichtspunkten zusammen. Neben dem reinen Grundentgelt für die Nutzung enthält die Vorschreibung auch die ursprünglichen Herstellungskosten samt Finanzierung (Annuitäten) sowie Beiträge für die Erhaltungs- und Verbesserung sowie zu Rücklagenbildung.

Das Nutzungsentgelt kann sich daher ändern, wenn Darlehenszinsen schwanken bzw. kalkuliert an- oder absteigen oder ein Darlehen endgültig rückgeführt wurde.

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Der Annuitätenzuschuss wurde kürzer gewährt, als die Restlaufzeit des Darlehens, wodurch sich nun eine wesentliche Erhöhung des Nutzungsentgelt ergibt.

Hier muss zunächst die Frage der Transparenz bei Abschluss des Nutzungsvertrages vor 15 Jahren gestellt werden: War der Nutzungsberechtigte darüber informiert, dass es zu zum Teil erheblichen Schwankungen, unter Umständen sogar fast zur Verdoppelung der monatlichen Belastung kommen kann? Vermutlich wurde dies im konkreten Fall irgendwo im Kleingedruckten erwähnt. Inwieweit dies der Nutzungsberechtigte tatsächlich erkannt hat, wäre letztlich gerichtlich zu klären.

Wenn das Darlehen rückgeführt ist, muss sich auch die Vorschreibung wieder reduzieren, da keine Annuitäten (Tilgung plus Zinszahlungen) mehr anfallen.

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Source:: Kurier.at – Wirtschaft

      

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