Asyl: Müssen syrische Flüchtlinge jetzt heimkehren?

Politik

Die politische Situation in Syrien hat sich verändert, Flüchtlinge könnten nun ihren Asylstatus verlieren. Heißt das, sie müssen Österreich verlassen? Nicht zwingend.

Syriens Diktator Bashar al-Assad ist gestürzt. Rund 30.000 Menschen – größtenteils syrische Staatsbürger – feierten am Sonntag kurzfristig in Wien. Denn die meisten Syrer, die seit Ausbruch des Bürgerkriegs 2011 nach Österreich kamen, flohen vor dem brutalen Assad-Regime. Dieses ist Geschichte. Müssen die Syrer nun also in ihr Herkunftsland zurückkehren?

Österreich hat vorerst sämtliche Asylverfahren von Syrern ausgesetzt, wie das Innenministerium (BMI) bekannt gab. Es handle sich um 7.300 offene Verfahren, auch der Familiennachzug sei vorerst gestoppt worden. Der logische Grund: Die politische Lage in Syrien hat sich verändert. Das BMI beobachte und analysiere die Situation, um die Fälle neu bewerten zu können, heißt es.

Bei einer Neubewertung der Lage geht es nicht nur um laufende Asylverfahren, sondern auch um Asylberechtigte. Rund 95.000 syrische Staatsbürger wohnen derzeit in Österreich. Die meisten haben einen positiven Asylstatus. Etwa, weil ihnen bei einer Rückkehr nach Syrien Verfolgung durch das Assad-Regime gedroht hätte.

Nächster Schritt: Aberkennungsverfahren

Wenn sich die politischen Verhältnisse im Herkunftsland wesentlich ändern, können auch die Fluchtgründe wegfallen. Dann ist von Amts wegen ein Aberkennungsverfahren gegen Asylberechtigte einzuleiten. 

„Sollten die Fluchtgründe wegfallen, werden immer Aberkennungsverfahren eingeleitet. Das ist Alltagsbusiness“, sagt Asylrechtsexperte Lukas Gahleitner-Gertz dem KURIER. Derzeit gebe es rund 95.000 syrische Schutzberechtigte in Österreich, 2012 waren es weniger als 1.000. „Der Großteil dieser Menschen hat als Fluchtgrund das diktatorische Assad-Regime angegeben“, sagt Gahleitner-Gertz.

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Was muss passieren, damit die Fluchtgründe wegfallen und Aberkennungsverfahren eingeleitet werden? „Die Situation in Syrien muss sich nachhaltig verbessert haben“, sagt Gahleitner-Gertz. Ob das passieren wird, könne zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös beurteilt werden. „Es hängt zum Beispiel davon ab, ob es zu nachhaltigen Änderungen im syrischen Staat kommt und nicht etwa dasselbe System unter anderem Namen weitergeführt wird.“

Recht auf subsidiären Schutz? Gut möglich

Vorausgesetzt, der Asylgrund fällt weg: Auch das bedeutet nicht, dass Betroffene automatisch heimkehren müssen. Es könne „leider passieren, dass sich die Sicherheitslage in Syrien noch weiter verschlechtert“, sagt Gahleitner-Gertz. Etwa, wenn es wieder zu Kämpfen zwischen den verschiedenen, teils islamistischen Rebellengruppen kommen sollte.

Und dann? Sollte der syrische Bürgerkrieg wieder eskalieren, kann ein Syrer ohne Asylgrund Recht auf subsidiären Schutz erhalten. Dieser liegt dann vor, wenn das Leben oder die Unversehrtheit eines Betroffenen im Falle einer Rückkehr ins Heimatland gefährdet ist. Wie Asylberechtigte, haben subsidiäre Schutzberechtigte vollen Zugang zum Arbeitsmarkt.

Ob subsidiärer Schutz vorliegt, muss bei einem Aberkennungsverfahren des Asylstatus überprüft werden. Selbiges gilt für des Sonderstatus des humanitären Bleiberechts. Syrer, die in Österreichs Arbeitsmarkt integriert sind oder sich etwa ein privates Umfeld aufgebaut haben, könnten auch aus diesen Gründen bleiben.

Karner: „Abschiebeprogramm vorbereiten“

Sollte kein Aufenthaltsgrund mehr vorliegen, sind Abschiebungen möglich. „In diesem Zusammenhang habe ich das Ministerium beauftragt, ein geordnetes Rückführungs- und Abschiebeprogramm nach Syrien vorzubereiten“, sagt Karner. Der Verfassungsgerichtshof stellte Anfang Oktober fest, dass Abschiebungen nach Syrien vertretbar sind.  Dieser Spruch sei nun „Schall und Rauch“, sagt Gahleitner-Gertz mit Verweis auf die veränderte Situation vor Ort. Der VfGH urteilte damals im Fall eines 33-jährigen Syrers, die Lage in Damaskus sei nicht instabil.

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Source:: Kurier.at – Politik

      

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