Die Frage des Promotionsrechts beschäftigt die Universitätenkonferenz – und nun auch die Koalitionsverhandler.
Sie war erst wenige Stunden als Präsidentin gewählt, da wurde die Chefin der Universitätenkonferenz (Uniko), Brigitte Hütter, eine deutliche Bitte los: Die künftige Bundesregierung möge dringend darauf achten, dass im „tertiären Bildungsbereich“, also bei Universitäten, Fachhochschulen und Akademien, in naher Zukunft eine „Profilschärfung“ passiert.
Der diplomatische Ausdruck adressiert ein Konfliktthema, das in diesen Tagen auch in den Untergruppen der Koalitionsverhandlungen Thema war, nämlich: das Promotionsrecht.
Was sperrig klingt, meint einfach die Tatsache, welcher Institution erlaubt wird, Doktor- bzw. PhD-Arbeiten zu betreuen und die entsprechenden Titel zu verleihen. Derzeit liegt dieses Recht bei den Universitäten. Doch Fachhochschulen machen seit geraumer Zeit Druck, ihrerseits Doktorate anbieten zu können – und genau davor warnt die Uniko.
Auf den ersten Blick klingt es nicht unlogisch, dass Fachhochschulen Doktorats- bzw. PhD-Studien anbieten. Immerhin betreiben sie angewandte Forschung und bieten mit ihren Masterstudien die Basis für eine weiterführende Ausbildung.
Die Uniko hat derweil einige grundsätzliche Argumente, die gegen eine Ausweitung des Promotionsrechts sprechen.
Da ist zunächst einmal das Budget: Wollen FH-Absolventen in die Wissenschaft einsteigen und ein PhD-Studium beginnen, können sie das schon jetzt an einer Universität tun.
Sollten PhD-Studien gleich direkt an den Fachhochschulen möglich werden, müssten dafür die entsprechenden Strukturen mit Personal etc. eingerichtet und finanziert werden. Immerhin geht es hier auch um die sogenannte Grundlagenforschung, die die Universitäten (im Unterschied zu den Fachhochschulen) derzeit erledigen.
Parallelstruktur
Genau daran, also an einem Aufbau von Parallelstrukturen, hat die für die FH-Finanzierung wichtige Privatwirtschaft wenig Interesse. „Die Fachhochschulen wurden gegründet, um konkrete Berufsbilder auszubilden“, sagt Uniko-Chefin Hütter. Abgesehen vom finanziellen Aufwand würden länger an Fachhochschulen verweilende Doktoranden die ursprüngliche Aufgabe der FH konterkarieren, nämlich: zügig hoch qualifizierte Fachkräfte zu „produzieren“.
Wie wahrscheinlich ist es nun, dass den Fachhochschulen im Regierungsprogramm ein Promotionsrecht eingeräumt wird? Auf Nachfrage geben sich die Verhandler eher zugeknöpft. „Das ist derzeit“, so heißt es kryptisch, „Gegenstand der Verhandlungen.“
Source:: Kurier.at – Politik