Ex-Polizist im Besitz von unveröffentlichten Michael-Jackson-Songs

Kultur

Die Erben des 2009 verstorbenen Musikers untersagen aber die Veröffentlichung der Songs.

Ein pensionierter Verkehrspolizist in Kalifornien ist in den Besitz eines wahren Königsschatzes gelangt: Es handelt sich um zwölf unveröffentlichte Songs des als „King of Pop“ titulierten Michael Jackson. Die Aufnahmen wurden in einem Lagerraum gefunden, der einst dem Musikproduzenten Bryan Loren gehört hatte, wie die Zeitschrift „Hollywood Reporter“ am Freitag berichtete. Allerdings untersagen die Erben des 2009 verstorbenen Musikers eine Veröffentlichung.

Dem Bericht zufolge hatte der Ex-Polizist Gregg Musgrove die Musikkassetten mit den Jackson-Songs erworben, nachdem ein Bekannter das Lager in der Stadt Van Nuys im Süden des US-Westküstenstaats gekauft hatte. Die Songs auf den Kassetten waren in den Jahren 1989-91 aufgenommen worden – also in der Zeit, bevor Jackson sein Album „Dangerous“ herausbrachte.

Auf den Kassetten ist laut „Hollywood Reporter“ auch zu hören, wie Jackson und ein anderer Mann – mutmaßlich der Produzent Loren – über die Songs und ihre Entstehung diskutieren. „Ich höre mir dieses Zeug an, und ich bekomme eine Gänsehaut, denn niemand hat zuvor dieses Zeug angehört“, erzählte der 56-jährige Musgrove der Zeitschrift. „Michael Jackson reden und herumscherzen zu hören, war richtig, richtig cool.“

Orginalaufnahmen in den Tresoren der Erbschaftsverwalter

Bei einem der Songs mit dem Titel „Truth on Youth“ handelt es sich dem „Hollywood Reporter“ zufolge offenbar um ein Duett mit dem Rapper LL Cool J. Ein von Musgrove angeheuerter Anwalt bekam von den Verwaltern der Jackson-Hinterlassenschaften jedoch mitgeteilt, dass die Erben die Rechte an sämtlichen Aufnahmen und Kompositionen der Poplegende besäßen und die von Musgrove erworbenen Aufnahmen folglich nicht veröffentlicht werden dürften.

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Gegenüber dem „Hollywood Reporter“ erklärten die Erbschaftsverwalter, dass es sich bei den gefundenen Kassetten nicht um die Originalaufnahmen der Songs handle, sondern lediglich um Kopien der ursprünglichen Aufnahmen. Die Originalaufnahmen befänden sich in den Tresoren der Erbschaftsverwalter. Eine „kommerzielle oder anderweitige“ Verwendung der Kopien sei nicht erlaubt.

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Source:: Kurier.at – Kultur

      

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