Schon wieder Kanzler: Wie Schallenberg seine zweite „Amtszeit“ angeht

Politik

Der ÖVP-Außenminister will, wenn er am Freitag mit der Fortführung der Regierungsgeschäfte betraut wird, so schnell wie möglich Gespräche auf EU-Ebene führen. Was er als Interims-Kanzler sonst noch tun darf.

Alexander Schallenberg (ÖVP) übernimmt nun schon zum zweiten Mal in stürmischen Zeiten die Rolle des Interims-Kanzlers. 

Am Freitagvormittag wird der ÖVP-Außenminister von Bundespräsident Alexander Van der Bellen „mit der Fortführung der Verwaltung des Bundeskanzleramtes und mit dem Vorsitz in der einstweiligen Bundesregierung“ betraut, wie die Hofburg am Mittwoch bekanntgab. Nötig wird das, weil Karl Nehammer nach den gescheiterten Koalitionsverhandlungen sein Amt abgibt.

Eine von Schallenbergs ersten Amtshandlungen soll die EU-Ebene betreffen. Er wolle „so schnell wie möglich zu Gesprächen nach Brüssel reisen“, heißt es aus seinem Büro. Die derzeit erkrankte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen werde er versuchen, telefonisch zu kontaktieren. 

Was darf er eigentlich?

Zum ersten Mal ist Schallenberg im Oktober 2021 eingesprungen, als sich Sebastian Kurz nach Bekanntwerden der sogenannten Inseratenaffäre als Kanzler verabschiedet und zunächst auf die Position des ÖVP-Chefs zurückgezogen hat. 

Wir befanden uns damals in einer Hochphase der Pandemie. In Schallenbergs Amtszeit von knapp zweieinhalb Monaten fiel unter anderem der Beschluss der Impfpflicht, die letztlich aber nie umgesetzt wurde. Im Dezember 2021, als sich Kurz dann ganz verabschiedete, wurde Karl Nehammer ÖVP-Chef und Kanzler. 

Schallenberg kennt also das Geschäft und die Rolle – aber was genau darf er als Kanzler einer Übergangsregierung eigentlich machen?

„Alles“, sagt Manfred Matzka, ehemaliger Spitzenbeamter im Kanzleramt. „Das Gesetz kennt keinen Unterschied zwischen einem Kanzler, der mit der Fortführung der Geschäfte betraut ist, und einem Kanzler in einer bestehenden Regierung.“ Der einzige Unterschied sei, dass Schallenberg keinen Vizekanzler hat – aber das war zuletzt auch bei Nehammer so. Nach der Nationalratswahl war Grünen-Chef Werner Kogler nur noch Minister.

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Umbau der Ministerriege

Die Zuständigkeiten und Rechte des künftigen Interimskanzlers Schallenberg sind – bis eine neue Regierung steht – unverändert. Er ist Vorsitzender der Bundesregierung, wobei es in Österreich keine Richtlinienkompetenz gibt. Ein Kanzler kann seinen Regierungsmitgliedern keine Weisungen erteilen, sie agieren frei. Zu seinen Aufgaben zählt unter anderem, Sitzungen des Ministerrats einzuberufen und die Tagesordnung festzulegen. Derlei dürfte in nächster Zeit aber nichts geplant. Schon während der laufenden Koalitionsverhandlungen gab es Beschlüsse in der Regierung nur noch per Umlauf. 

Hinzu kommen organisatorische Aufgaben im Bundeskanzleramt. Dazu gehört auch das Personal. Schallenberg könnte beispielsweise Posten besetzen, wobei er sich da auf Vertragsbedienstete beschränken wird müssen. Bundespräsident Alexander Van der Bellen hat bereits kurz vor der Wahl keine Besetzungen von Spitzenpositionen – dazu gehören u.a. Sektionschefs – mehr unterzeichnet. Das sei, wie Matzka betont, aber „nur“ eine „Usance“. Wenn er wollte, dann könnte er. 

Schallenberg könnte theoretisch auch die gesamte Regierungsriege umbesetzen. „Die Verfassung sieht vor, dass ein Kanzler jederzeit ohne Angabe von Gründen Minister zur Abberufung oder Ernennung durch den Bundespräsidenten vorschlagen darf“, erklärt Matzka. 

Auch auf dem internationalen Parkett – und da kennt sich der langjährige Außenminister ja bestens aus – wird Schallenberg seine Auftritte zu absolvieren haben. Der wohl wichtigste ist der EU-Rat der Staats- und Regierungschefs. Am 3. Februar steht ein informelles Treffen an, am 20. und 21. März dann …read more

Source:: Kurier.at – Politik

      

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