NS-Restitution in Deutschland: Kritik an neuem Schiedsgericht

Kultur

Kritiker bemängeln, dass sich die Situation der Opfer durch die neue Vorgehensweise verschlechtert.

Ein neues Schiedsgericht soll die Rückgabe von nationalsozialistischem Raubgut in Deutschland erleichtern. Anwälte, Historiker und Erben von Geschädigten haben jedoch die geplanten Neuerungen in einem Brief an den deutschen Kanzler Olaf Scholz kritisiert.

In dem offenen Brief hatten die Unterzeichner die Bundesregierung dazu aufgerufen, das Vorhaben nicht noch vor den anstehenden Neuwahlen im Kabinett zu beschließen. Unter anderem wurde kritisiert, dass sich durch das geplante Schiedsverfahrensrecht die Situation der Opfer verschlechtere.

Den Plänen von Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) zufolge soll das neue Schiedsgericht künftig abschließend entscheiden, wenn Rückgaben von NS-Raubgut nach einem Vorverfahren zwischen den Parteien strittig bleiben. Zentral dabei ist die sogenannte geplante „einseitige Anrufbarkeit“. Bisher müssen beide Parteien der Anrufung einer Beratenden Kommission zustimmen, also sowohl die Nachfahren der ehemaligen Besitzer als auch die Museen oder deren Träger. Künftig soll das Schiedsgericht Fälle auch dann behandeln, wenn nur die Nachfahren dies möchten. Es soll dabei die Beratende Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts ersetzen, die bisher bei Differenzen über die Rückgabe vermittelt.

Roth sagte laut Aussendung: „Deutschland wird seiner historischen Verantwortung durch die Reform der Beratenden Kommission besser gerecht.“

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Source:: Kurier.at – Kultur

      

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