Gericht entschied: AfD Sachsen darf als rechtsextrem bezeichnet werden

Politik

Die Beschwerde der Partei gegen einen dahin gehenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden wurde im Eilverfahren zurückgewiesen.

Das Landesamt für Verfassungsschutz des deutschen Bundeslandes Sachsen darf den dortigen Landesverband der AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen.

Die Beschwerde der Partei gegen einen dahin gehenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden sei im Eilverfahren zurückgewiesen worden, erklärte das sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) am Dienstag in Bautzen.

Die Beschwerdebegründung habe zu keiner Änderung geführt: Der OVG-Entscheid ist unanfechtbar

Das Verwaltungsgericht Dresden hatte den Eilantrag im vergangenen Sommer abgelehnt. Es lägen hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass der AfD-Landesverband Sachsen Bestrebungen verfolge, die gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen sowie gegen das Demokratieprinzip gerichtet seien, hieß es in der damaligen Begründung.

Das Landesamt hatte den sächsischen Landesverband der AfD (Alternative für Deutschland) im Dezember 2023 als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. Mit ihrem Eilantrag wollte die AfD erreichen, dass der Verfassungsschutz den Landesverband der Partei nicht mehr entsprechend einordnen, beobachten, behandeln und prüfen darf.

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Source:: Kurier.at – Politik

      

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