Wegen dem schmalen Hauseingang komme ich mit dem Kinderwagen nur schwer ins Haus, was tun?

Wirtschaft

Was zu tun ist, um Barrierefreiheit durchzusetzen, erklärt eine Wohnrechtsexpertin.

Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen.
Termin: Jeden zweiten Montag ist unser KURIER-Wohntelefon für Sie erreichbar. 

Der nächste Termin ist übrigens am 27. Jänner 2025, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an immo@kurier.at.

Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um den nicht barrierefreien Zugang zu einem Wohnhaus geht. 

FRAGE: Ich bin Wohnungseigentümerin in einem Haus, zu dem es eine Eingangstüre und ein Tor gibt, durch das man in den Hof fahren kann. Früher hat der Schlüssel für beide gesperrt, seit einiger Zeit nicht mehr. 

Den  Schlüssel für das Tor haben nur Wohnungseigentümer, die Parkplätze im Hof haben. Ich habe keinen Parkplatz und deshalb auch keinen Schlüssel. Da die Eingangstüre schmal und nicht barrierefrei ist, habe ich Probleme, mit dem Kinderwagen ins Haus zu gelangen. Habe ich einen Anspruch auf den Tor-Schlüssel? Wie kann ich das durchsetzen?

Am Wohntelefon gab diesmal Katharina Braun, Rechtsanwältin, Auskunft. Sie hat folgende Rechtsantwort:

KURIER/Jeff Mangione(2),Kurier-montage

Rechtsanwältin Katharina Braun

ANTWORT: Hier wird die praktikabelste Lösung wohl jene sein, den Haupteingang barrierefrei zu gestalten, weil es sich um ein Mehrparteienhaus handelt, in welchem auch ältere Menschen wohnen. Bei der Barrierefreiheit handelt es sich um eine privilegierte Maßnahme gemäß 16 WEG. 

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Daher muss der Antragsteller der Barrierefreiheit nicht darlegen, dass diese verkehrsüblich ist oder einem wichtigen Interesse des Antragstellers dient. Es ist (aus Beweisgründen schriftlich) die Zustimmung aller anderen Wohnungseigentümer einzuholen und es gilt die Zustimmung als erteilt, wenn nicht ausdrücklich  binnen zwei Monaten ab Zugang der Verständigung widersprochen wird. Für die Barrierefreiheit gibt es auch diverse Förderungen. 

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Source:: Kurier.at – Wirtschaft

      

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