
Hintergrund ist ein Online-Artikel des „Standard“ mit dem Titel „Epstein-Mails: Trump-Berater vermittelte Treffen zwischen Kurz und Epstein“. Darin wurde über eine mögliche Verbindung beziehungsweise Anbahnungsversuche für ein Treffen zwischen Kurz und dem verurteilten Sexualstraftäter Jeffrey Epstein berichtet. Diese Darstellung erwies sich in der Folge als unzutreffend und falsch.
Nachdem Sebastian Kurz rechtliche Schritte eingeleitet hatte, verpflichtete sich der Medienverlag zu folgenden Punkten:
Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung sowie Akzeptanz einer Unterlassungsverpflichtung im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs.
Veröffentlichung eines Widerrufs der ursprünglichen Meldung.
Übernahme der entstandenen Verfahrenskosten.
Zahlung einer Spende in Höhe von 2.000 Euro an die Kinderschutzorganisation „Möwe“.
Source:: Kurier.at – Politik



