AMS-Chef Kopf: „Betriebe schicken uns Personal trotz Aufträgen“

Wirtschaft
Johannes Kopf

Die Lage am Arbeitsmarkt  bleibt  über den Winter  angespannt. Im KURIER-Interview erklärt AMS-Vorstand Johannes Kopf, was  ab Jänner auf Arbeitslose zukommt und  welche Reformen es bräuchte –  von Wohnsitzauflagen bis zur Bekämpfung der Kurzzeit-Arbeitslosigkeit.

KURIER: Die Arbeitslosigkeit steigt schon seit 2023 kontinuierlich. Steht uns ein frostiger Winter am Arbeitsmarkt bevor?
 
Johannes Kopf: Es gibt Anzeichen der Besserung, allerdings auf einem bescheidenen Niveau. Über die Wintermonate dürfte die Arbeitslosigkeit eher noch weiter leicht steigen. Die Prognosen für 2026 sagen nur ein Wachstum von rund 1 Prozent voraus, das ist sehr wenig. Wifo und IHS glauben, dass die Arbeitslosigkeit im Laufe des Jahres leicht sinken wird. Wir glauben, sie wird eher gleich bleiben, aber einzelne Monate könnten schon sinken.

Wie schaut es in den einzelnen Branchen aus?
 
Der Bau stabilisiert sich, der Tourismus läuft ohnehin gut und der Konsum dürfte wieder etwas anspringen, was gut für den Handel ist. In der Industrie werden wir abgesehen von einzelnen Sparten noch keine Erholung sehen.  Allerdings ist alles mit Unsicherheit wie Ukraine-Krieg und Trumps Zöllen behaftet.

kurier/Wolfgang Wolak

Johannes Kopf mit Kurier-Wirtschaftsredakteurin Anita Staudacher

Der frühe Schnee ist gut für den Tourismus?

Ja, durch den Schnee im November startet die Wintersaison früher und auch Ostern liegt 2026 Anfang April und daher sehr gut. Daher mache ich jetzt eine gewagte Prognose und sage: Ende März sinkt die Arbeitslosigkeit. Ab Jänner dürfen Arbeitslose mit wenigen Ausnahmen nicht mehr geringfügig dazuverdienen.

Wie viele trifft die Neuregelung?
 
Schätzungsweise 10.000 bis 12.000 werden ihren Zuverdienst aufgeben müssen. Wir haben ungefähr 25.000 Arbeitslose, die geringfügig beschäftigt sind, von denen ist ein Viertel über 50 Jahre alt. Ein kleiner Anteil ist schon länger als ein Jahr arbeitslos und darf auch weiter dazuverdienen.

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Ziel ist, Arbeitslose rascher in eine vollversicherte Beschäftigung zu bringen. Ist das realistisch?
 
Das glaube ich schon. Laut einer WIFO-Evaluierung hat bei Menschen, die kurz arbeitslos waren, die Kombination aus Arbeitslosengeld und Zuverdienst im Durchschnitt zu einer verspäteten Arbeitsaufnahme geführt. Außerdem erwarte ich mir einen einmaligen Legalisierungseffekt, also dass ein Teil der geringfügig Beschäftigten Anfang des Jahres  voll angestellt werden. Denn besonders in der Gastronomie arbeiten manche  Menschen in Wirklichkeit mehr als geringfügig, da wird die geringfügige Beschäftigung  quasi zum Deckmantel für darüber hinausgehende Schwarzarbeit benutzt.

Die Regelung musste nachgebessert werden und es gibt heftige Kritik daran. So fühlen sich Kulturschaffende, die den Zuverdienst zur Überbrückung zwischen zwei Engagements benötigen, weil sie wenig verdienen, ungerecht behandelt. Ist die Streichung nicht treffsicher genug? 

Es gibt viele Beschwerden, aus der Kulturszene oder von Projekten mit Haftentlassenen, Startup-Gründern oder auch von Schneeräumern, die durchgängig im Winter geringfügig angemeldet sind. Die geringfügig Beschäftigten sind eine heterogene Gruppe, viele benötigen das Geld zur Überbrückung.  Aber es gibt eben auch negative Effekte. Generell sollten wir über geringfügige Beschäftigung näher nachdenken. So gibt es in Österreich quasi keine Jobs mit 600 oder 700 Euro Gehalt, weil sie dann voll sozialversicherungspflichtig sind. Das sind negative Effekte.

Wie wird das Zuverdienst-Aus kontrolliert? 

Über Sozialversicherungsanmeldungen. Zusätzlich gibt es schon heute viele Kontrollen über unseren Erhebungsdienst, der gemeinsam mit Finanzpolizei und ÖGK Kontrollen durchführt. In vielen Fällen kam es zu einer Sperre des Arbeitslosengeldes, weil die wirklichen …read more

Source:: Kurier.at – Wirtschaft

      

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