Debatte um Grundsteuer: Wie wird sie berechnet und wer bezahlt sie?

Politik

Kurz nach der Fixierung des Stabilitätspaktes zwischen Bund und Ländern rufen die österreichischen Bürgermeister geschlossen nach einer Anhebung der Grundsteuer. Die Forderung ist nicht neu, gilt diese doch als große Hoffnung, wenn es darum geht, zusätzliche Einnahmen für die Gemeinden zu lukrieren. Immerhin wurde die Grundsteuer seit rund 40 Jahren nicht an die tatsächliche Wertentwicklung der Grundstücke angepasst.

Der Bund erteilte einer Grundsteuerreform jedoch erst Ende November eine Absage. Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl (ÖVP) lehnt die von den Gemeinden geforderte Anpassung der Grundsteuer ab. Österreich habe mehr ein Ausgaben- als ein Einnahmenproblem, sagte sie. Vor einem Jahr noch hatte der damalige Bundeskanzler Karl Nehammer eine Erhöhung der Grundsteuer „für durchaus denkbar“ gehalten und damit ein langjähriges ÖVP-Tabu gebrochen. 

Bringt nun die Forderung der Gemeinden Bewegung in die Sache? Der KURIER beantwortet die wichtigsten Fragen zur ewig schwelenden Debatte um die Grundsteuer:

Was ist eigentlich die Grundsteuer?

Wenn man von einer Grundsteuer-Reform spricht, ist meist die sogenannte Grundsteuer B gemeint. Denn die Grundsteuer A bezieht sich auf land- und forstwirtschaftliche Flächen. Die Grundsteuer B wiederum betrifft mehr oder weniger alle anderen Grundstücke, ob Eigentum-Wohnhäuser, Mietimmobilien, gemischt genutzte Immobilien, Gewerbeimmobilien, aber auch unbebaute Grundstücke.

Die Grundsteuer wird vom Bund festgelegt, jedoch von den Gemeinden eingehoben und kommt auch zur Gänze diesen zugute. Eingehoben wird sie in vier Teilbeträgen – Mitte Februar, Mai, August und November. Einmal im Jahr wird sie abgezogen, wenn die Zahlung unter 75 Euro beträgt.

Wie wird die Steuer berechnet?

Die Basis für die Berechnung stellt ein Einheitswert des jeweiligen Grundstücks dar. Diese Einheitswerte gelten jedoch als überholt, da sie aus den frühen 1970er-Jahren stammen. Bis 1983 gab es noch in einem gewissen Ausmaß Anpassungen, seither haben jedoch überhaupt keine Valorisierung mehr stattgefunden. Der Einheitswert wird mit einer Steuermesszahl addiert, was den Grundsteuermessbetrag ergibt. Die Steuermesszahl ist zum Beispiel für ein Einfamilienhaus niedriger als für ein Mietgrundstück. Danach liegt es im Ermessen der Gemeinden bei der Steuerfestsetzung einen einheitlichen Hebesatz von bis zu 500 Prozent auf den Grundsteuermessbetrag anzuwenden. Mittlerweile nutzen praktisch alle Kommunen die Maximal-Variante.

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Wie hoch ist die Steuer – und was bringt sie aktuell? 

Für ein durchschnittliches Einfamilienhaus fallen den Berechnungen der Gemeinden zu Folge – je nach Lage – zwischen 180 und 240 Euro pro Jahr an Grundsteuer an. 

Die Einnahmen für den Bund aus der Grundsteuer A, also aus land- und forstwirtschaftlichen Flächen, war im Jahr 2024 mit 28 Millionen Euro eher gering. Die Grundsteuer B wiederum brachte 2024 insgesamt 784 Millionen Euro ein.

Wie hoch ist die Grundsteuer im Vergleich zu anderen Gemeindeabgaben?

Die Grundsteuer B macht einen nicht unwesentlichen Teil der Gemeindeabgaben aus, im Jahr 2023 belief sich das auf rund 764,5 Mio. Euro. Bundesweit stand sie demnach an dritter Stelle nach der Kommunalsteuer und den Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen und Anlagen.

Wie viel könnte eine Grundsteuererhöhung in Zukunft einbringen?

Eine viel diskutierte Variante wäre es, die Hebesätze für die Grundsteuer von 500 Prozent auf 750 Prozent zu erhöhen. Das könnte schnell und unbürokratisch mehr Geld bringen, sagt der Bürgermeister von Eisenstadt, Thomas Steiner von der ÖVP. Und das würde konkret für die Stadt Eisenstadt bedeuten, statt 2,4 Millionen 3,6 Millionen Euro Einnahmen.

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Source:: Kurier.at – Politik

      

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