
15 Milliarden Euro kostet Bürokratie Österreich jährlich. Die Bundesregierung will diese Kosten nun, im Sinne der heimischen Wirtschaft, senken. Dafür hat sie seit Monaten, federführend Deregulierungsstaatssekretär Josef Schellhorn (Neos), an einer Entbürokratisierungsstrategie gefeilt. Diese wird Schellhorn heute, um 11 Uhr, mit Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) und Infrastrukturminister Peter Hanke (SPÖ) präsentieren.
Dem KURIER liegt der Entwurf des Ministerratsvortrags vor. „Die Übererfüllung der europarechtlichen Vorgaben ist zu vermeiden. Nicht zielführende Regulierung bremst Forschung und Innovation und schwächt damit den Standort Österreich“, heißt es dort etwa. Deshalb setze die Regierung jetzt „konkrete Maßnahmen“.
Danach sind 114, eher kleinteilige Reformschritte aufgelistet, die verschiedene Ministerien betreffen. Zum Beispiel?
Maßnahmen im Überblick
Bereits bekannt: Die Regierung will die Prüfhäufigkeit beim Pkw-Pickerl verringern. „Die Prüfintervalle sollen von derzeit 3:2:1-Jahren auf 4:2:2:2:1-Jahren ausgeweitet werden“, heißt es. Auch eine automatisierte Datenübermittlung zwischen AMS und Sozialhilfebehörden soll eingeführt werden. Beide Seiten sollen jederzeit alle Daten haben – und so schnellere Entscheidungen treffen können.
Bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung soll künftig auf Gold Plating, also die Übererfüllung von Vorgaben, verzichtet werden. Ausbauen will die Regierung auch das „Digitale Konsulat“, um die Arbeit von Botschaften effizienter zu gestalten. Und: Volksbegehren sollen in Zukunft einfacher eingebracht werden können.
Das sind die jeweiligen Maßnahmen im Wortlaut des geplanten Ministerratsvortrags:
1. Einsatz von Amtssachverständigen verbessern (BKA)
Das Fehlen von Amtssachverständigen führt in bestimmten Verwaltungsbereichen regelmäßig zu erheblichen Verfahrensverzögerungen. Wir schaffen die Rahmenbedingungen, Amtssachverständige zukünftig auch gebietskörperschaftsübergreifend einsetzen zu können, um diese effizienter einsetzen und dadurch Verfahren beschleunigen zu können.
2. Leichtere Heranziehung von nichtamtlichen Sachverständigen (BKA)
Nichtamtliche Sachverständige werden in drei Fällen herangezogen werden können, nämlich wenn Amtssachverständige nicht zur Verfügung stehen, wenn es mit Rücksicht auf die Besonderheit des Falles geboten ist oder wenn davon eine wesentliche Beschleunigung des Verfahrens zu erwarten ist. Die Voraussetzungen im § 52 Abs. 2 AVG werden daher mit diesen drei alternativen Tatbeständen zusammengefasst.
3. AVG-Großverfahren modernisieren (BKA)
Der Verfahrensturbo im AVG-Großverfahren mit dem Ziel einer effizienteren und schnelleren Erledigung von Genehmigungsverfahren wird rasch umgesetzt, sodass die Novelle bereits mit 1.1.2026 in Kraft treten kann. Großverfahren werden in Zukunft besser und einfacher strukturiert: z.B. kann der Schluss des Ermittlungsverfahrens auch für einzelne Teilbereiche einer Sache erklärt werden. Nachträgliche Vorbringen werden dann von der Behörde ebenso nicht mehr berücksichtigt. Damit werden eine bessere Strukturierung des Verfahrens und ein effizientes Verfahrensmanagement ermöglicht. Entbürokratisierung durch einfachere Zustellung durch digitale Ediktsveröffentlichung statt Einzelzustellungen in Großverfahren bereits ab 50 Beteiligten statt wie bisher ab 100 Beteiligten.
4. Beitragserklärung via Unternehmens-Service-Portal abgeben (BKA)
Unternehmen müssen an verschiedenen Stellen Beitragserklärungen (z.B.: Tourismusförderungsbeiträge oder Beiträge der AMA) übermitteln. Durch die Bündelung dieser Beitragserklärungen am Unternehmens-Service-Portal, hat das Unternehmen einen zentralen Überblick über bereits geleistete oder noch offene Beitragserklärungen und kann diese in weiterer Folge auch automatisiert abführen. Damit das Prinzip eines One-Stop-Shops umgesetzt werden kann.
5. Verstärkter Einsatz von Verwaltungsdaten bei der Statistik Austria (BKA)
Wir stellen, sofern keine sicherheitspolitischen oder datenschutzrechtlichen Überlegungen entgegenstehen, die bundesgesetzlich eingerichteten Register- und Verwaltungsdaten dem Austrian Micro Data Center zur Verfügung. Damit wird der Datenaustausch und -qualität gestärkt, ohne dass es zu einer budgetären Mehrbelastung kommt.
6. Einsatz alternativer Methoden zur Datengewinnung (BKA)
Durch den Einsatz experimenteller Statistiken sowie …read more
Source:: Kurier.at – Politik



