Justizministerin Sporrer: „Gewalt gibt es auch in gut situierten Kreisen“

Politik
Anna Sporrer

SPÖ-Justizministerin Anna Sporrer ist zuversichtlich, dass sich bei den Frauenrechten viel zum Besseren bewegt hat. Sie befürwortet ein Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahre. Dieses soll aber nicht in der Verfassung verankert werden.

KURIER: Frau Sporrer, zuletzt hat ein sechsjähriges Mädchen für Bewunderung gesorgt, weil es mit einem bestimmten Handzeichen die Polizei auf den gewalttätigen Stiefvater aufmerksam gemacht hat und diese dann eingeschritten ist. Wie haben Sie das gesehen?

Anna Sporrer: Es ist wirklich erstaunlich, dass ein sechsjähriges Kind dieses Zeichen schon kennt. Das zeigt uns aber auch, dass wir bei der Gewaltprävention doch einen Schritt weitergekommen sind. Diese Zeichen gibt es schon seit einigen Jahren, damit Opfer, die in einer Gewaltspirale stecken und sich oft nicht leicht artikulieren können, auf ihre Situation aufmerksam machen.

In diesem Fall war gegen den gewalttätigen Mann bereits ein Betretungsverbot ausgesprochen worden. Dennoch hat er seine Frau und die Kinder wieder in seine Gewalt gebracht. Zeigt das nicht, dass solche Betretungsverbote viele Männer nicht wirklich abhalten können?

Wir schauen uns Modelle im Ausland an, die dort sehr gut funktionieren. Ich habe mich dazu bereits mit meinem spanischen und meinem rumänischen Amtskollegen ausgetauscht. Auch in Deutschland plant man, dass solche Gefährder entweder durch eine elektronische Fußfessel oder ein elektronisches Armband auf Distanz gehalten werden. Hält er die Distanz nicht ein, gibt es einen Alarm bei der Polizei und dann wird eingeschritten.

Sie setzen sich schon sehr lange für Frauenrechte ein, nicht erst als Ministerin. Sind Sie nicht frustriert, dass man in diesen Punkten noch nicht weiter ist, dass die Zahl der Femizide weiterhin hoch ist?

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Im Gegenteil – ich bin zuversichtlich, weil wir wirklich weitergekommen sind. 1993 war die große Menschenrechtskonferenz in Wien. Da haben wir den Slogan „Frauenrechte sind Menschenrechte“ propagiert. Und wir arbeiten seither daran, diesen Grundsatz in die Realität zu bringen. Aber wir müssen noch weiter gehen, um an die Opfer von Gewalt heranzukommen. Wir müssen schauen, dass mehr Informationen über das sehr gute Netz im Gewaltschutz mit Notrufen, Gewaltschutzzentren und Gewaltambulanzen an die Opfer kommen.

Ist das Ganze auch ein Problem der Migration?

Das würde ich so nicht sagen. Gewalt kommt in allen gesellschaftlichen Schichten vor, leider auch in allen Kulturen. Ich habe als Rechtsanwältin sehr wohl gesehen, wo in besser situierten Kreisen Gewalt ausgeübt wurde. Nur die sieht die staatliche Struktur nicht so deutlich. Ökonomisch bessergestellte Gewaltopfer sind nicht ausschließlich auf Frauenhäuser und Gewaltschutzzentren angewiesen.

Gemeinsam mit der Frauenministerin haben Sie sich vorgenommen, bezüglich der Frauenrechte den Satz „Nur ein Ja ist ein Ja“ gesetzlich zu verankern, wenn es um sexuelle Handlungen geht. Warum wollen Sie das und bis wann soll es umgesetzt werden?

Hier geht es darum, dass das Konsensprinzip in das Strafrecht einfließen soll. Bisher haben wir bei der Frage, ob die sexuelle Integrität, die sexuelle Selbstbestimmung einer Person verletzt worden ist, den Grundsatz, dass Nein auch Nein heißt. Im Strafprozess geht es aber dann bei sexuellen Übergriffen sehr stark darum, wie das Opfer zum Ausdruck gebracht hat, dass es die sexuelle Handlung nicht gewünscht hat. Wenn wir das Konsensprinzip „Nur ein Ja ist ein Ja“ einführen, richten …read more

Source:: Kurier.at – Politik

      

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