Raus aus dem Gefängnis? Wie René Benko um seine Enthaftung kämpft

Wirtschaft
BUWOG-GRASSER-PROZESS: WESS

Für René Benko ist ein bisschen Abwechslung im Gefängnisalltag immer willkommen. Am Donnerstag werden die Ermittler der SOKO Signa den gefallenen Immobilienjongleur zur Causa „Sarpis“ einvernehmen. Benko hat dazu schon eine schriftliche Stellungnahme verfasst, die er den Kripo-Beamten vorlegen wird.

Kurz gesagt geht es beim Faktum „Sarpis“ um ein 16,9 Millionen Euro schweres Darlehen der Signa Holding an die Gesellschaft Sarpis eines deutschen Signa-Beraters mit Wohnsitz Schweiz, der einst sehr eng mit Benko geschäftlich verbandelt war und als der Berater in Sachen Handel über die Jahre groß abcashte.

Geht es nach den Ermittlern, so soll die Vergabe dieses Millionen-Darlehens nicht gefertigt gewesen sein. Benko sagt hingegen, das Darlehen „wurde mit unternehmerisch nachvollziehbaren Gründen gewährt“. Geht es nach dem Ex-Berater, dann soll es sich bei der Millionenzuwendung gar nicht um ein zurückzuzahlendes Darlehen gehandelt haben, sondern um einen Vorabgewinn bzw. um eine Gegenleistung für einen Aktienverkauf.

400 Fragen beantwortet

Doch der Signa-Gründer hat derzeit noch andere Sorgen. Er will nach fast elf Monaten aus der U-Haft entlassen werden. Deshalb hat er am Montag erneut einen 16 Seiten dicken Enthaftungsantrag gestellt, insgesamt ist es der elfte. Anfang nächster Woche soll es dann am Landesgericht Wien zur Haftprüfungsverhandlung kommen. Benko führt im Antrag an, dass er sich bisher in Haft „vorbildhaft“ verhalten habe und „es zu keiner Zeit Anlass für Beschwerden gab“. Außerdem kooperiere er mit den Ermittlungsbehörden und trage zur Wahrheitsfindung bei. Er habe in 30 Einvernahmestunden bereits 400 Fragen beantwortet.

Benko ist bisher zwei Mal nicht rechtskräftig verurteilt worden. Im ersten Verfahren hat er zwei Jahre Haft wegen betrügerischer Krida ausgefasst, im zweiten Verfahren wegen zwei Uhren, die er nicht im Vermögensverzeichnis im Insolvenzverfahren angeführt hat, kassierte er 15 Monate bedingt.

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Die U-Haft darf die Strafhaft nicht vorwegnehmen und muss verhältnismäßig sein.

Norbert Wess / über Benkos Haft

Enorme Belastung

„Die U-Haft darf die Strafhaft nicht vorwegnehmen und muss verhältnismäßig sein. Das ist spätestens jetzt nicht mehr gewahrt, weil das letzte Faktum zu einer bedingten Strafe geführt hat“, sagt Benkos Strafverteidiger Norbert Wess zum KURIER. Aber genau wegen dieses Faktums war Benko im Jänner 2025 festgenommen worden.

Die Haft sei für ihn eine „enorme psychische Belastung“, vor allem wegen der Trennung von seiner Familie und seinen drei minderjährigen Kindern.

Benko gibt erneut an, dass ihm „ein väterlicher Freund in Wien sowohl eine Unterkunft zur Verfügung stellen und für die laufenden Lebenshaltungskosten aufkommen will.

„Auch die engsten Familienangehörigen werden ihn tatkräftig unterstützen“, heißt es weiters. „In Innsbruck kann er sowohl bei seiner Familie als auch bei seinen Eltern wohnen, um insbesondere an der Wochenenden Kontakt zu seiner Familie zu haben.“

In den vorangegangenen Haftprüfungsverhandlungen wurde als Haftgrund Tatbegehungsgefahr angenommen. Diese bestreitet der Ex-Immobilienunternehmer.

APA/HERBERT NEUBAUER / APA-POOL/HERBERT NEUBAUER /apa

Benkos Anwalt Norbert Wess.

„Keinesfalls würde René Benko in Freiheit belassen ein strafbares Verhalten setzen bzw. durch ein zukünftiges Handeln eine neuerliche Untersuchungshaft riskieren“, heißt es im Antrag. „Die von der WKStA regelmäßig vorgebrachte Argumentation, der Beschuldigte sei aufgrund seiner Einkommenssituation gleichsam darauf angewiesen, Vermögensdelikte zu begehen“, sei bloß eine Pauschalbehauptung, die die Annahme einer konkreten Tatbegehungsgefahr „nicht einmal im Ansatz“ rechtfertige.

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Source:: Kurier.at – Wirtschaft

      

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