Pilnacek-U-Ausschuss: Laut SPÖ scheitert Liveübertragung an ÖVP

Politik

SPÖ-Fraktionsführer Jan Krainer sieht Liveübertragungen aus einem Untersuchungsausschuss aktuell vor allem an der ÖVP scheitern. „Wahrscheinlich würden sich vier Fraktionen schon einigen können“, meinte er im Gespräch mit der APA.

Die ÖVP hatte zuletzt signalisiert, für die Liveübertragung zu sein, verwies aber wiederholt auf den Schutz der Persönlichkeitsrechte der Auskunftspersonen. Krainer warf ihr vor, keine eigenen Vorschläge einzubringen.

Aufnahmen nur zeitversetzt verwenden?

Er selbst schlägt vor, Ton- und Bildaufnahmen grundsätzlich zu gestatten und die Medien entscheiden zu lassen, wer und welche Aussagen gezeigt werden. Sie würden bereits jetzt die Entscheidung treffen, welche Befragte namentlich genannt werden und welche nicht. Nicht immer handelt es sich schließlich um Personen, die in der Öffentlichkeit stehen. 

Die Aufnahmen sollen außerdem nur zeitversetzt verwendet werden, so Krainer. Handeln müssten die Medien nach dem Mediengesetz, das man bei einer Erlaubnis von Aufnahmen eventuell um Grundsätze aus der Verfahrensordnung für U-Ausschüsse erweitern müsse.

Aufnahmen nur zeitversetzt verwenden?

Er selbst schlägt vor, Ton- und Bildaufnahmen grundsätzlich zu gestatten und die Medien entscheiden zu lassen, wer und welche Aussagen gezeigt werden. Sie würden bereits jetzt die Entscheidung treffen, welche Befragte namentlich genannt werden und welche nicht. Nicht immer handelt es sich schließlich um Personen, die in der Öffentlichkeit stehen.

Die Aufnahmen sollen außerdem nur zeitversetzt verwendet werden, so Krainer. Handeln müssten die Medien nach dem Mediengesetz, das man bei einer Erlaubnis von Aufnahmen eventuell um Grundsätze aus der Verfahrensordnung für U-Ausschüsse erweitern müsse.

Die Akten wurden den U-Ausschuss-Mitgliedern bereits geliefert. „Ich habe nicht den Eindruck, dass wir kurzgehalten werden, aber auch nicht, dass wir zugeschüttet werden“, sagte Krainer. Mit der FPÖ teilt er die Kritik an manchen Aktenklassifizierungen. Teilweise würden Dokumente grundlos hochgestuft und damit unter erschwerten Umständen einsehbar sein sowie Geheimhaltungsregelungen unterliegen.

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Source:: Kurier.at – Politik

      

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