
Der Angriff der USA auf Venezuela und die Gefangennahme des venezolanischen Präsidenten Nicolás Maduro werfen Fragen hinsichtlich des Völkerrechts und der Gültigkeit der regelbasierten Weltordnung seit Ende des Zweiten Weltkriegs auf.
Die wichtigsten Fragen und Antworten:
Haben die USA mit dem Angriff auf Venezuela gegen das Völkerrecht verstoßen?
Diese Frage beantwortet die Fachwelt mit einem einhelligen Ja. Der Angriff auf Venezuela stelle eine klare Verletzung des Völkerrechts dar, sagt auch Holger Hestermeyer, der an der Diplomatischen Akademie Wien Internationales Recht und EU-Recht lehrt, im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur. „Es verletzt zunächst und vor allem ein Grundprinzip der UNO-Charta, das Gewaltverbot“, erklärte der Wissenschafter.
Die Charta erlaube bewusst nur sehr beschränkt Ausnahmen, insbesondere zur Selbstverteidigung. Auf diese werde sich die US-Regierung mit dem Argument des Drogenschmuggels berufen, allerdings beschränke sich das Recht der Selbstverteidigung auf einen bewaffneten Angriff, und ein solcher liege nicht vor. Die Ankündigung Trumps, Venezuela nun von außen steuern zu wollen, verstoße zudem gegen das Interventionsverbot, das sowohl im Gewohnheitsrecht als auch in der Charta der Organisation Amerikanischer Staaten verankert ist.
Haben die USA das Recht, ein fremdes Staatsoberhaupt auf dessen Territorium festzunehmen?
Mary Ellen O’Connell, die an der Notre Dame Law School im US-Staat Indiana lehrt, hält die Festnahme wie viele ihrer Kolleginnen und Kollegen für rechtswidrig. Sie spricht von einer Entführung. Es gebe nur sehr wenige Fälle, in denen ein Land das Recht habe, militärische Gewalt auf dem Territorium eines anderen Landes anzuwenden, sagt O’Connell dem Sender NBC. „Und es hat niemals das Recht, dies zu tun, um eine Person vor seine Gerichte zu stellen.“
Hestermeyer zufolge genießen Staatsoberhäupter zudem nach geltendem Gewohnheitsrecht persönliche Immunität. „Sie können nicht vor Gerichten anderer Staaten angeklagt werden“, sagt er. Die USA dürften sich seiner Einschätzung nach aber darauf berufen, dass sie Maduros Regierung wie viele andere Staaten nicht anerkannt haben. Die Konsequenzen daraus seien aber umstritten.
Was sagt das US-amerikanische Recht dazu?
Laut Jeremy R. Paul von der Northeastern University School of Law in den Vereinigten Staaten hätte eine Festnahme Maduros auf US-Gebiet nicht gegen einheimisches Recht verstoßen. Für das Ausland gelte das aber nicht. „Die Festnahme eines ausländischen Staatschefs in seinem eigenen Land auf Grundlage eines Haftbefehls zu erlauben, bedeutet, dass wir Anklagegremien und Staatsanwälten das Recht einräumen, Krieg zu erklären.“ Dieses Recht stehe aber laut US-Verfassung nur dem Kongress zu.
Von einem Prozess dürfte die umstrittene Legalität der Gefangennahme Maduros US-Gerichte nicht abhalten, wie der Experte für internationales Recht bei der britischen Denkfabrik Chatham House, Marc Weller, in einer Analyse ausführt. US-Gerichte folgten in solchen Fällen der Ker-Frisbie-Doktrin, so Weller. Demnach spielt es keine Rolle, ob ein Angeklagter infolge einer rechtswidrigen Militärintervention oder einer Entführung vor Gericht gelandet ist, solange er nicht gefoltert wurde. Diese Doktrin sei aber ebenfalls umstritten.
Stellt der Angriff eine neue Qualität der Verletzung des Völkerrechts dar?
„Das Gewaltverbot ist schon lange notorisch durchsetzungsschwach gerade bei Großmächten“, sagte Hestermeyer. Es gebe auch durchaus Präzedenzfälle, insbesondere den US-Angriff auf Panama und die Festnahme des damaligen Militärmachthabers Manuel Noriega im Jahr 1990, der anschließend in den USA vor Gericht gestellt wurde.
Ebenso gebe es Fälle von wenig …read more
Source:: Kurier.at – Politik



