
Die Ermittlungen wegen Untreue gegen Erwin Rauscher, den im Vorjahr abberufenen Rektor der Pädagogischen Hochschule (PH) Niederösterreich wurden – der KURIER berichtete – eingestellt. Für das Bildungsministerium ändert das aber nichts.
Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt werde „selbstverständlich zur Kenntnis genommen“, die Begründung der Einstellung werde derzeit geprüft, rechtskräftig sei diese noch nicht, heißt es in einer Stellungnahme. „Grundsätzlich entfaltet diese auch keine Bindungswirkung für dienst- und disziplinarrechtliche Bewertungen.“
Nach Einschätzung der zuständigen Abteilung im Ministerium lägen „schwerwiegende Dienstpflichtverletzungen“ vor, die Abberufung sei gedeckt. „An dieser rechtlichen Beurteilung hält das Ministerium unverändert fest.“
Die Abberufung sei auch unabhängig vom Ausgang strafrechtlicher Prüfungen, daher ergebe sich aus der Einstellung des Strafverfahrens auch keine Neubewertung.
Das Bildungsministerium hatte Rauscher wegen Untreue angezeigt, weil er „fingierte Lehrveranstaltungen“ im Onlinesystem angelegt bzw. freigegeben hat. Das ist, wie der KURIER recherchiert hat, auch in anderen PH Usus – und dient dem Zweck, Leistungen von Hochschulpersonal abzugelten, die man sonst extern zukaufen oder anders verrechnen müsste.
Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt hat das Verfahren eingestellt, weil sie keine strafrechtlich relevanten Malversationen sah.
Source:: Kurier.at – Politik



