
Gesetzesnovelle nimmt ORF weiteren finanziellen Spielraum. Muss dessen Geschäftsführung den Gang zum Verfassungsgericht antreten?
Es hat etwas von dem, was man umgangssprachlich „Gnackwatschn“ nennt: Mit der Änderung einer einzigen Jahreszahl im Entwurf zum ORF-Gesetz hat die Regierung aus ÖVP, SPÖ und NEOS dem Öffentlich-Rechtlichen ein weiteres Sparpaket umgehängt. Nach dem Beschluss im Verfassungsausschuss durch die Dreier-Koalition soll die Gesetzesnovelle, in der es auch um die Neuordnung der ORF-Gremien geht, am Donnerstag im Plenum des Nationalrates beschlossen werden.
Im Paragraf 31 wird die Jahreszahl „2026“ durch die Jahreszahl „2029“ ersetzt. „Die Änderung dient der Umsetzung eines der den ORF betreffenden Punkte des Regierungsprogramms, demzufolge der ORF-Beitrag bis 2029 nicht erhöht werden darf“, heißt es in der Begründung zum Abänderungsantrag. Damit bleibt die ORF-Haushaltsabgabe bei 15,30 Euro monatlich je Haushalt eingefroren.
Für den ORF bedeutet dies allerdings anderes: Seine Einnahmen werden für weitere drei Jahre auf den aktuellen Höchstwert von 710 Millionen Euro pro Jahr einzementiert.
Das Problem: Diese Summe war auch für die Jahre 2024 bis 2026 festgeschrieben, sie war bisher allerdings ein Durchschnittswert. In den Erläuterungen zum derzeit gültigen ORF-Gesetz heißt es: „Über den gesamten Betrachtungszeitraum ergeben sich zwischen rund 680 Mio. Euro und rund 740 Mio. Euro bzw. durchschnittlich 710,0 Mio. Euro p.a. an Nettokosten des öffentlich-rechtlichen Auftrags.“ Was in diesen Jahren mehr als diese geprüften Nettokosten eingenommen wird, wandert auf ein Sperrkonto. Das kann der ORF, was er Sparkurs bedingt bisher nicht tun musste, anzapfen, wenn die Nettokosten steigen, aber nicht die Beitragseinnahmen.
2027 droht bisher nicht bekannter Einschnitt beim ORF-Budget
Dementsprechend kalkuliert der ORF, wie aus dessen Budgetplanung hervorgeht, für 2026 mit Einnahmen von 743 Millionen Euro aus Beiträgen, die er in den öffentlich-rechtlichen Auftrag investieren kann – was ihm u. a. programmlich Spielraum gibt.
2027, also von einem Jahr aufs andere, steht der ORF dann wieder bei 710 Millionen – 30 Millionen weniger, fortgeschrieben auf drei weitere Jahre. Das ergibt überschlagsmäßig weitere 100 Millionen weniger Budget, wenn die Koalition das tatsächlich mit dieser Auswirkung geplant.
Dazu kommen die Mindereinnahmen durch die Nichtvalorisierung von in Summe gut 220 Millionen für die Jahre 2027 bis 2031. Das dürfte sogar über das hinausgehen, was aus FPÖ-Forderungen herauslesbar war.
Gang zum Verfassungsgerichtshof als realistisches Szenario
Während Vizekanzler Andreas Babler (SPÖ) als Medienminister jüngst in einem Mediengespräch z. B. noch vom „Willen“ des ORF zur freiwilligen Fortführung und auch Finanzierung des Radio-Symphonieorchesters gesprochen hatte, stellt sich für die ORF-Führung eine andere Frage: Ist unter diesen Umständen die vom Verfassungsgerichtshof festgeschriebene „Funktions- und Finanzierungsverantwortung“ des Gesetzgebers gegeben? Folgen für Programm, Personal und „freiwillige Leistungen“ hat es in jedem Fall. Anders ist diese kurzfristige Kürzung gar nicht umsetzbar.
Hans Peter Lehofer, Rundfunkrechtler und Senatspräsident des Verwaltungsgerichthofes, hat in einem Blog-Eintrag im Jänner bereits klargestellt, dass ein geringerer budgetärer Spielraum des ORF nur „durch eine Änderung (Einschränkung) des öffentlich-rechtlichen Auftrags, die dann entsprechend geringere Nettokosten zur Folge haben“ zulässig ist.
Kommt der Gesetzgeber seiner vom Verfassungsgerichtshof festgeschriebenen Finanzierungs- und Funktionsverantwortung nicht nach, bleibt der ORF-Geschäftsführung unter Roland Weißmann kraft Funktion nur eine Option: der Weg zum Verfassungsgerichtshof – auch wenn man sich damit um eine zweite …read more
Source:: Kurier.at – Kultur