
Bewerberin, die nicht zum Zug kam, hatte Beschwerde schon vor der Stiftungsratssitzung via Zeitung angekündigt
Das Urteil ergeht schriftlich und so ist am Küniglberg weiter Nervenflattern angesagt: Am Montag wurde am Bundesverwaltungsgericht Wien letztmalige wegen der Kür von Alexander Hofer zum Direktor des ORF-Landesstudios Niederösterreich verhandelt. Es geht um die Frage, ob Generaldirektor Roland Weißmann, der ORF als Unternehmen und der Stiftungsrat als Bestellungsorgan gegen das ORF-Gesetz verstoßen haben.
Der vormalige ORF2-Channel-Manager und Unterhaltungschef Hofer war im März 2022 Robert Ziegler nachgefolgt. Der war nach Vorwürfen der ÖVP-freundlichen Einflussnahme auf die Berichterstattung zurückgetreten.
Das Verfahren angestrengt hat eine frühere Generalsekretärin der ZiviltechnikerInnen-Kammer, die sich als besser qualifiziert einschätzt, aber nicht zum Bewerbungsgespräch geladen wurde. Das ist gesetzlich auch nicht vorgegeben. Sie hatte die Beschwerde, mit der sie in erster Instanz gescheitert ist, am Tag vor dem Stiftungsrat in einem Zeitungsartikel angekündigt. Zu diesem Zeitpunkt war sie erwerbslos.
Zweifel an der Qualifikation
ORF-Generaldirektor Weißmann zweifelte gleich am Beginn der Verhandlung die Qualifikation und teilweise auch Angaben der Beschwerdeführerin an. Diese war zwischen 2010 und 2012 Programmdirektorin bei Radio Arabella München gewesen und war danach als Beraterin und Coach für die ORF-Landesstudios Burgenland und Wien tätig.
Darüber gebe es lediglich fünf oder sechs Honorare, meinte Weißmann. „Da war keine Feuerwehraktion, wie bei der letzten Verhandlung geschildert, dabei.“ Es habe in diesen Tätigkeiten auch keine Berührungspunkte mit TV und Online gegeben. Sie sei in den vergangenen zehn Jahren nicht in einem Medienunternehmen fix tätig gewesen.
Die Beschwerdeführerin verwies u. a. darauf, dass sie ein Radio in Deutschland zum Marktführer gemacht habe und da sehr wohl mit Bewegtbild und Online zu tun hatte.
Am Job in St. Pölten „hat mich die spannende Managementaufgabe interessiert, in dem emotionsgeladenen Setting, in dem sich das Landesstudio befand.“ Dafür sei sie auch ausgebildet. Als stärkstes Argument für sich wertete sie ihre politische Unabhängigkeit. Sie habe nach der Affäre Ziegler ein anderes Vorgehen der ORF-Chefetage erwartet. Sie räumte allerdings auch ein, dass sie noch nie die Verantwortung für 90 Mitarbeiter, wie es sie im Landesstudio gibt, innehatte.
Bewerbung für Branchenunkundige
Nicht ganz treffsicher scheint ihre Bewerbung jedenfalls beim ORF-Chef gewesen zu sein. Sie habe diese so verfasst, dass „Branchenunkundige“, die sie im Stiftungsrat vermutete, auch verstehen. Die Bewerbung geht allerdings an den ORF-Chef. Die Stiftungsräte stimmen über einen einzigen Vorschlag des Generaldirektors ab. „Die Personalhoheit liegt beim Generaldirektor“, erklärte Franz Medwenitsch, selbst Jurist, der die Wahl-Sitzung als stv. Stiftungsratsvorsitzender geleitet hatte. „Der Kandidat Hofer stand außer Zweifel. Er war nach vielen Auftritten im Gremium auch kein Unbekannter mehr.“
Einen kurzen Schlagabtausch zwischen Beschwerdeführerin und Generaldirektor hatte die Verhandlung ebenfalls zu bieten. „Ich habe als Generalsekretärin (der Ziviltechniker-Kammer) zwei ,Österreich Bild‘ betreut. Die Sendezeit kann man sich kaufen“, meint die gescheiterte Bewerberin. Darauf Weißmann etwas emotional: „Man kann sich Werbezeit kaufen, aber keine Sendezeit.“
Source:: Kurier.at – Kultur